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Das Schreiben vom BMF findest du hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdfAußerdem findest du ganz am Anfang des Fadens was zur Abgrenzung der Miner und ihrer steuerlichen behandlung.
Steuern auf Coins aus Mininga) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.
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1. Solo-Miner- 1. ist Eigentümer eines Geräts
- 2. betreibt das Gerät in eigenen (auch angemieteten) Räumen
- 3. kümmert sich selbst (ggf. auch über einen Dienstleister) um Wartung und Betrieb
- 4. bezahlt selbst für Strom und Internet (ggf. auch pauschal über ein Rechenzentrum)
- 5. lädt selbsttätig Daten (Aufgaben) aus der Blockchain, verarbeitet diese
- 6. übermittelt selbsttätig einen gefundenen Datensatz (Block), der gewisse Kriterien erfüllt ins Bitcoin-Netzwerk
- 7. erhält die Blockreward, TX-fee, in bestimmten Fällen auch "Gas" aus Smart Contracts