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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Turbartuluk
on 27/09/2023, 08:42:31 UTC
Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).

Weil mir das eben bei meinem Steuerbescheid aus 2021 aufgefallen ist:

Alle Verluste die noch aus dem alten System bis 2020 fortgeschrieben werden, können außerhalb der Begrenzung der Verlustberechnung offenbar auch weiterhin "aufgebraucht" werden. Das Ganze könnte dann beispielweise so aussehen:

Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
 
   Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2.000
   Einkünfte aus Stillhalterprämien und
    Gewinne aus Termingeschäften . . . . . . . . . . .  23.000
 Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   25.000
   ab
   Verrechnung laufender Verluste aus
    Kapitalvermögen (Termingeschäfte
    i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) . . . . . . . . . .   -20.000  -> z.B. Verluste mit CFDs aus 2021
   Verrechnung von Verlustvorträgen aus
    Kapitalvermögen (ohne Verluste aus
    der Veräußerung von Aktien) . . . . . . . . . . . . .  -5.000  -> z.B. Verluste mit CFDs bis 2020
Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . .   0

Auch wenn das für die allermeisten hier wohl nicht relevant sein dürfte, fand ich es im Kontext der begrenzten Verlustverrechnung doch interessant.