Hi,
die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20k beim margin trading kann ich bestätigen, das hat mich 2021 auch betroffen (wenn auch nicht besonders stark).
Weil mir das eben bei meinem Steuerbescheid aus 2021 aufgefallen ist:
Alle Verluste die noch aus dem alten System bis 2020 fortgeschrieben werden, können außerhalb der Begrenzung der Verlustberechnung offenbar auch weiterhin "aufgebraucht" werden. Das Ganze könnte dann beispielweise so aussehen:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer) Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.000
Einkünfte aus Stillhalterprämien und
Gewinne aus Termingeschäften . . . . . . . . . . . 23.000
Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.000
ab
Verrechnung laufender Verluste aus
Kapitalvermögen (Termingeschäfte
i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) . . . . . . . . . . -20.000 -> z.B. Verluste mit CFDs aus 2021
Verrechnung von Verlustvorträgen aus
Kapitalvermögen (ohne Verluste aus
der Veräußerung von Aktien) . . . . . . . . . . . . . -5.000 -> z.B. Verluste mit CFDs bis 2020
Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . 0Auch wenn das für die allermeisten hier wohl nicht relevant sein dürfte, fand ich es im Kontext der begrenzten Verlustverrechnung doch interessant.