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Board Trading und Spekulation
Re: Verkauf nach über einem Jahr Haltezeit, Finanzamt will Steuern.
by
bct_ail
on 27/10/2023, 13:50:47 UTC
Mahlzeit, ich frage mich gerade, ob ich irgendwas verpasst habe.

In meiner Steuererklärung für 2021 habe ich den Verkauf von Bitcoin im Wert von ca 2000€ angegeben. Es ging um zwei Trades, Haltedauer war jeweils über ein Jahr.

Sowohl in der Elster-Vorschau als auch in den Online-Bescheiddaten wird der Verkauf voll als zu versteuerndes Einkommen angerechnet, ich soll 430€ nachzahlen. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid habe ich noch nicht.

Hat sich hier etwas an der Rechtslage geändert, so dass die Haltedauer nicht mehr zählt?

Es kommt in die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) auf Seite 2 ab Zeile 42 (Andere Wirtschaftsgüter). Wenn du dort den Zeitpunkt der Anschaffung und den Zeitpunkt der Veräußerung richtig eingeben hast sowie den Veräußerungspreis und die Anschaffungskosten sollte die Finanzsoftware automatisch erkennen, wenn die Haltefrist größer als 1 Jahr ist.

Dabei kann es aber auch zu Fehlern auf beiden Seiten kommen. Wie hast du das denn genau eingetragen? Vielleicht ist die Software mit den Haltedauern von Trade 1 und Trade 2 durcheinandergekommen.

Wie schon einige bemerkten, war es aber nicht notwendig diese Einträge zu machen:

Quote
Zeilen 41 bis 48
In den Zeilen 41 bis 48 sind Veräußerungen von Wirtschaftsgütern zu erklären, die nicht Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sind und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Quelle: Ausfüllhilfe Anlage SO