@MinoRaiola: So ganz stimmt die Meldung nicht.
Es gibt laut der vorgeschlagenen Reform in Argentinien mehr Freiheiten beim Abschluss von Verträgen. Das hat erstmal nichts mit Bitcoin zu tun. Sondern es heißt, es können Verträge auch in Sachwerten beliebiger Art aufgesetzt werden. Also auch solche, die in Bitcoin beglichen werden müssen - nicht (wie bisher möglich) zum Preis des Bitcoin in der Landeswährung zu einem irgendwie gearteten Wechselkurs.
Mit einer irgendwie gearteten Anerkennung als gesetzliches Zahlungsmittel hat das nicht wirklich was zu tun. Mondino hat auch "Liter Milch" als Beispiel genannt. Ist also jetzt Milch auch gesetzliches Zahlungsmittel?

Im Übrigen war Bitcoin als Zahlungsmittel in Argentinien schon immer erlaubt - mit Ausnahme von Produktexporten, die nach einem streng regulierten Schema durchgeführt werden mussten.
Gut das du ins Detail gehst, und wenn der Liter Milch noch teurer wird, dann wird es vielleicht bald Milch-Dealer geben