wie sieht es eigentlich mit der steuerlichen Behandlung der Rückzahlung aus?
Im Prinzip dürfte eine Rückzahlung deines eigenen Guthabens nicht steuerbar sein, d.h., es besteht keine Verpflichtung, diese dem Finanzamt auch nur zu melden.
Ebenso ist es im Sinne der Außenwirtschaftsstatistik irrelevant, eine AWS-Meldepflicht o.ä. besteht also auch nicht.
Allerdings dürfte in zahlreichen Fällen von den Banken eine vorsorgliche Meldung ans FA erfolgen (dazu sind die Banken bei begründetem Verdacht verpflichtet), dann ist der Sachverhalt zu schildern.
Ja das sehe ich genauso. Interessant ist aber eher das Szenario des Verkaufs des in BTC zurückgezahlten Teils. Gilt dieser als seit 2014 gehalten oder beginnt die Haltezeit erst mit der Rückzahlung 2024?