Interessant ist aber eher das Szenario des Verkaufs des in BTC zurückgezahlten Teils. Gilt dieser als seit 2014 gehalten oder beginnt die Haltezeit erst mit der Rückzahlung 2024?
Soweit ich verstanden habe, gilt die Haltezeit ab der Rückzahlung. Die aus der Insolvenz zurückgeflossenen Bitcoins werden wie eine Neuanschaffung zum Tageskurs gesehen.
D.h. wenn du am selben Tag verkaufst, hast du keine (oder kaum) Gewinne und musst nichts versteuern. Wenn du ein halbes Jahr nach der Rückzahlung verkaufst, musst du die Differenz zwischen Wert der Rückzahlung und Verkaufspreis versteuern. Wenn du nach einem Jahr verkaufst, ist alles Steuerfrei.
Es gibt eine hier Diskussion zu diesem Thema (zahlungspflichtiges Forum):
https://forum.mtgoxlegal.com/t/clarifying-taxation-in-germany-with-law-firm/3084Es ist aber nicht ganz klar, ob alle Finanzämter das gleich sehen. Ich werde sicherheitshalber noch ein Jahr halten, bevor ich einen Teil verkaufe (ich habe ohnehin nicht vor, alles zu verkaufen).