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Board Altcoins (Deutsch)
Re: ETH aus 2017 mit einigen Bewegungen in der Historie
by
Turbartuluk
on 07/03/2024, 08:31:42 UTC
Bei den Eingängen und Ausgängen muss man eventuell die Rückfrage stellen, ob da eine Veräusserung stattfand. Aber eventuell kann Dir da jemand aus DE präziser helfen.
Hier wäre dann die Frage, ob Transaktionen innerhalb einer Wallet, die nichts mit der hier zugrundeliegenden Transaktion des Transfer zu einer Börse (zum Ausbezahlen), auch eine Rolle spielen in Bezug auf die Pflicht zur Angabe jener. Weiter noch, ob diese aufgrund der Freigrenze i.H.v. max. 600 EUR steuerrechtlich überhaupt Betrachtung finden. Denn diese Freigrenze in Bezug auf den Gewinn erreicht diese Transaktion nicht.

Transaktionen zwischen zwei eigenen wallets sind keine steuerbaren Vorgänge. Du kannst höchstens die Fees als Werbungskosten geltend machen, aber das entfällt sofern die gewinne schon steuerfrei sind.

Was ist denn mit den 0,5 ETH Ein-/Ausgängen? OTC Handel? Transfer zwischen zwei Wallets die du kontrolliert?