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Re: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Menig
by
Menig
on 26/04/2014, 19:55:07 UTC
Soweid ich mich entsinnen kann habe ich das ganze als Gruppenkauf gestartet... Du warst es der dafür gesorgt hat das das ganze gewerblich fortgeführt wurde...

Das las sich aber mal ziemlich anders:

Ist auch eine klare Aussage vom Finanzamt: Mining = Produktion und daher Einkommenssteuerpflichtig ! [...]

Achja, ich beziehe mich nicht "plötzlich" auf eine steuerlichen Aspekt... das tue ich bereits seid längerem, und weise ja auch deutlich auf MwSt-Rechnungen etc. hin Wink
Genau aus dem Grund habe ich diesen GB ja auch von meiner Seite gewerblich gestartet und nicht mehr als einfachen privaten GB !

Ich biete das hier als B2B-Trade an (Mining = Produktion = Gewerbe, das sollte jedem klar sein).

Das Problem mit Deinen diversen Angeboten ist einfach, dass Du Dir zusammenzustückeln scheinst, was gerade für Dich am günstigsten ist. Mit irgendwelchen Disclaimern sollen dann Ansprüche gegen Dich abgewehrt werden, aus Gruppenkäufen werden plötzlich - mit steuertechnisch unsinnigen Erläuterungen - B2B-Geschäfte, in Osterspecials tauchen plötzlich "Privatminer" ohne Mwst. und Rechnung auf usw. usf. (Mal ganz zu schweigen davon, wie Du Deine "einkommenssteuerpflichtigen" Miningerträge dann bei bitcoin.de zu verticken scheinst.)

Unterm Strich ist es also völlig richtig, dass yxt das mal rechtlich angreift und für Dich klären lässt.

1. Meine Miningerträge liegen auf einer Coldwallet von denen wird nichts vertickt, aber danke für die Unterstellung. Das einzige was ich bei Bitcoin.de verticke sind 1. Coins mit denen ich trade 2. jetzt halt den Refund von KNCminer... und das wars

2. ich "stückle" mir nichts zusammen, es hat privat angefangen und ist ins gewerbliche gewachsen. der hinweis mit B2B ist wenn es um die Diskussion bei B2C geht nach wie vor korrekt,  Mining ist als gewerbe einzustufen. Jeder der also Jupiter, Neptunes etc. gekauft
hat ist kein Privatkäufer (die kleinen Gridseeds sind vom Ertrag so klein das man damit unter der Freigrenze bleibt... daher richtet sich der Shop derzeit ja auch klar an B2C). Wenn also von B2C-Gewährleistung etc. gesprochen wurde war in dieser Hinsicht der Hinweis auf B2B
nicht verkehrt.

3. Ist auch hier wieder die Diskussion auf Warenhandel bezogen, ich sehe ich mich aber als Dienstleister was die Jupiter, Neptunes, Titans und Viper betrifft. Daher habe ich ja auch bereits gesagt: das die AGBs sicherlich angepasst werden müssen um das sauber
abzudecken (und das wird ja wie gesagt auch gerade getan).

Desweitern twbt vergisst du eine wichtige Sache: in erster Linie wird mein Shop gerichtlich angegangen. Es wird zwar auf die History im Forum verwiesen, aber da ich wiederum schon vor dem Schreiben von yxts Anwälten alles auf den Shop umgestellt habe und hier im
Forum keine Geschäfte mehr mache sondern nur noch auf den Shop verweise... ist das nicht mehr so relevant wie Du oder er das gerne hätten.

Bzgl. der Privatminer: ich habe mir BEVOR ich angefangen habe mit den Gridseeds zu handeln eine größere (zweistellige) Menge privat zum testen gekauft. Und zwar so kalkuliert das der Ertrag unter jeder Freigrenze bleibt... und durch den Verkauf nach gerade mal sechs Wochen
nichtmal annähernd erreicht hat.... aber wieder mal ein netter haltloser Vorwurf von Deiner Seite.

In meinen Augen (aber auch das habe ich bereis mehrfach geschrieben) wäre ein korrekter Brief seitens yxts Anwälte an mich ein sauberer erster Schritt gewesen, so wird auf beiden Seiten sinnlos Geld verbrannt.
Vor allem da ich belegen kann das ich auf Kritiken dieser Art die rechtlich korrekt waren immer direkt reagiert habe (speziell yxt welcher mich ja bzg. Widderuf etc. angeschrieben hat und ich die "Vorwürfe" innerhalb von 24-48h ausgeräumt habe).
Dasselbe wäre auch passiert hätte er mich in diesem Fall direkt angeschrieben oder anschreiben lassen... Daher bleibt mein Eindruck bestehen das hier massiv versucht wird die Konkurrenz zu blocken.

Aber wie gesagt, brauchen wir hier nicht weiter auszuführen, das wird ja in eingien Wochen rechtlich geklärt sein. Wobei ich für die Shareholder hoffe das yxt nicht recht bekommt denn dann müßte ich meine Konsequenzen aus der Situation ziehen.

Gruß Menig