2. ich "stückle" mir nichts zusammen, es hat privat angefangen und ist ins gewerbliche gewachsen. der hinweis mit B2B ist wenn es um die Diskussion bei B2C geht nach wie vor korrekt, Mining ist als gewerbe einzustufen. Jeder der also Jupiter, Neptunes etc. gekauft hat ist kein Privatkäufer (die kleinen Gridseeds sind vom Ertrag so klein das man damit unter der Freigrenze bleibt... daher richtet sich der Shop derzeit ja auch klar an B2C). Wenn also von B2C-Gewährleistung etc. gesprochen wurde war in dieser Hinsicht der Hinweis auf B2B
nicht verkehrt.
Das ist einfach Unsinn. Ob Du einen B2B- oder einen B2C-Handel machst, bestimmst nicht Du, sondern die faktischen Realitäten zwischen Dir und Deinen Käufern. Es gibt keine "Freigrenzen", die ein geschäftliches Handeln zum privaten machen und es gibt keine "Höchstgrenzen", die einen privaten Deal zu einem geschäftlichen machen. Wann ich ein Gewerbe betreibe, ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung ziemlich eindeutig geklärt. Dadurch, dass ich in meinem Garten alles mögliche anbaue (= produziere) und anschließend konsumiere, wird mein Anbauen nicht zum gewerblichen Handeln.
Bzgl. der Privatminer: ich habe mir BEVOR ich angefangen habe mit den Gridseeds zu handeln eine größere (zweistellige) Menge privat zum testen gekauft. Und zwar so kalkuliert das der Ertrag unter jeder Freigrenze bleibt... und durch den Verkauf nach gerade mal sechs Wochen
nichtmal annähernd erreicht hat.... aber wieder mal ein netter haltloser Vorwurf von Deiner Seite.
Ich setze eine gewisse Konsistenz Deiner Aussagen voraus. Vor nicht allzu langer Zeit konnte man von Dir in der c't noch lesen, dass Mining grundsätzlich gewerblich betrieben werden muss. Hier im Forum hast Du sogar schon mal von "Schwarzminern" gesprochen, die illegal privat minen würden. Jetzt führst Du plötzlich irgendwelche "Freigrenzen" ein, unter denen Mining doch wieder privat behandelt werden kann. Die gibt es aber nicht.
Natürlich kannst auch Du als Geschäftsmann privat Miner kaufen und verkaufen. Ich gehe davon aus, dass Du in diesem Fall auch keinen Vorsteuerabzug gegenüber dem FA reklamiert hast.
Aber wie gesagt, brauchen wir hier nicht weiter auszuführen, das wird ja in eingien Wochen rechtlich geklärt sein.
Bin gespannt auf das Ergebnis.
Du vermischt hier gerade zwei unterschiedliche Dinge bzw. Aussagen von mir. Aber wie gesagt: spielt an der Stelle auch keine Rolle mehr... es wird ja anwaltlich geklärt, und es ist total egal was Du, ich oder yxt für richtig halten....
relevant ist was am 27.05. entschieden wird, daher: glaub einfach was Du willst.... so wie jeder von uns