[...]
Letztlich haben wir als Kundes es doch auch in der Hand. Wenn wir einzelne Verwaltungsakte anfechten, Beschwerde bei der Bafin einreichen, auf Herausgabe oder Rücküberweisung der Einzahlung klagen oder selbst "nur" das komplette Kapital abziehen, dann werden sich die Institute überlegen ob Sie die strenge Regulierung auch noch übererfüllen wollen.
Da gebe ich dir/euch vollumfänglich recht. Hätte ich an seiner Stelle genauso gemacht. Bei ihm ist das aber leider aufgrund anderer Umstände nicht so einfach (wenn überhaupt) möglich gewesen, er musste also den Weg gehen und die Nachweise liefern.
Zumindest hier in Österreich macht aber das aber bereits die Runde, ich kenne mittlerweile ein zweites Institut welches genau so verfahren ist und ebenfalls einen solchen Nachweis verlangt.
@Max Mueller
Wenn wir schon bei Enttäuschung sind

Warum hast du denn den wundschönen Namen mit Herr der Ringe-Bezug aufgegeben?