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Re: SPD will die Einjahresfrist für Bitcoin abschaffen
by
MaxMueller
on 03/04/2025, 15:59:53 UTC

  • Staking-Rewards müssen nun nicht mehr bei Erhalt versteuert werden sondern ebenfalls erst beim Tausch in FIAT. Das ist insbesondere bei Bullruns ansonsten sehr unangenehm gewesen, weil die damals noch mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern waren und man die Rewards anteilig sofort verkaufen musste um nicht später auch noch draufzuzahlen wenn der Markt wieder einbricht. Das ist nun deutlich entspannter.
  • Man kann, wie du richtig sagst, Gewinne und Verluste im gleichen Steuerjahr gegenrechnen, bspw. auch aus anderen Asset-Klassen wie Immobilien(-verkäufen)
  • Der Aufwand für die Steuererklärung ist deutlich geringer, man braucht nun auch keinen Steuerberater mehr, da die Regelungen von Tools wie Cointracking sehr gut umgesetzt wurden.


Zählen Veräußerungsgewinne aus Immobilien in AUT als Kapitalerträge?
In DEU kann man ja in der aktuellen Situation BTC Verkäufe <1 Jahr mit sonstigen Veräußerungsgeschäften (Immobilien, Gold, Oldtimer, Kunst, etc.) verrechnen, aber genau das würde ja mit der Umgruppierung in den Topf Kapitalerträge wegfallen... dafür könnte man danach wohl eben mit Gewinnen aus Aktien/ETF verrechnen, was durchaus spannend wäre.

Ob mit der Umsortierung dann auch eine Vereinfachung der Besteuerung (da würde ich die anderen beiden Punkte sehen) ähnlich wie in AUT einher ginge müsste man ja eh erstmal abwarten. Da traue ich DEU durchaus zu das negative zu kopieren und das positive weg zu lassen...  Cheesy

Aber so lange kann es ja nicht mehr dauern bis der koalitionvertrag steht, danach sind wir alle schlauer und können etwaigen handlungsbedarf ableiten...