Original archived Re: Ab wann ist Trading gewerblich?
Scraped on 04/05/2025, 08:05:27 UTC
Anmerkung: Mir ist keiner bekannt, der nicht Gewinne erzielen will
Selbst das ist schwammig.
Es gibt Trading mit Verlust-Absicht, bspw. um Steuern zu sparen - Auch über selbst-kontrollierte juristische Personen oder über Freunde. Hier wäre halt die Frage, ob diesem Verlust-Trading auch eine Gewinnabsicht unterstellt wird.
Naja, das Szenario wäre hier ja Verluste zu produzieren um diese absetzen zu können und gleichzeitig woanders Gewinne zu haben die (nach 1 Jahr Haltefrist) steuerfrei sind. Also im Grunde geht es darum Gewinne zu verschieben und nicht wirklich um eine "Verlust-Absicht".
In einer solchen Konstellation (wo z.b. die Firma Verluste macht und die Privatperson Gewinne) würde man wohl nicht auf die Idee kommen als Firma die Gewinnausschüttung infrage zu stellen, dann landet man nämlich im Bereich liebhaberei und kann Verluste nicht mehr absetzen.
Eine Gewinnerziehlungsabsicht kann man defacto also wohl schon unterstellen, da eine verlust-absicht tendenziell verdeckt stattfinden würde....