Scraped on 05/05/2025, 03:35:36 UTC
Beispiel 1:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird weiter gehalten, da eine Wertsteigerung erwartet wird.
Beispiel 2:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird nach 6 Monaten für 5.000 Euro an Hans Bitcoin verkauft. (Hans Bitcoin ist Gesellschafter der Bitcoin mbH.)
Aufgabe:
Berechne die Steuerabgaben für Beispiel 1 und Beispiel 2.
Gedanken:
Ja, ich glaube, in Beispiel 2 werden weniger Steuern gezahlt als in Beispiel 1. Und ja, das kann man aus Sicht des Gesellschafter der Firma (oder dem Finanzamt) entweder als Verlustabsicht oder Wertverschiebung angesehen werden.
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Aber ich verstehe, was Du meinst. Der Kontext war ja erstmal die Einzelperson, die handelt. Und die vom Finanzamt kategorisiert werden soll. Aber ja, vielleicht hat er ja bei seiner Liebhabereri auch eine juristische Person.
Liebhaberei ist übrigens bei Minern sehr beliebt. Da wird auch mit Verlust gemined (CPU-Mining/Windows-Mining), einfach weil man ein Projekt unterstützen will.
Und ja, Du hast Recht. Overall ist das keine Verlustabsicht! Ich kann Dir aber sagen, dass bspw. Film-Produktionsfirmen, wo viel Geld im Spiel ist, über solche Konstrukte agiert wird. Dh. sie produzieren absichtlich schlechte und verlustbringende Filme, um im Endeffekt grössere Steuererleichterungen zu generieren.
Scraped on 05/05/2025, 03:10:51 UTC
Beispiel 1:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird weiter gehalten, da eine Wertsteigerung erwartet wird.
Beispiel 2:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird nach 6 Monaten für 5.000 Euro an Hans Bitcoin verkauft. (Hans Bitcoin ist Gesellschafter der Bitcoin mbH.)
Aufgabe:
Berechne die Steuerabgaben für Beispiel 1 und Beispiel 2.
Gedanken:
Ja, ich glaube, in Beispiel 2 werden weniger Steuern gezahlt als in Beispiel 1. Und ja, das kann man aus Sicht des Gesellschafter der Firma (oder dem Finanzamt) entweder als Verlustabsicht oder Wertverschiebung angesehen werden.
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Aber ich verstehe, was Du meinst. Der Kontext war ja erstmal die Einzelperson, die handelt. Und die vom Finanzamt kategorisiert werden soll. Aber ja, vielleicht hat er ja bei seiner Liebhabereri auch eine juristische Person.
Liebhaberei ist übrigens bei Minern sehr beliebt. Da wird auch mit Verlust gemined (CPU-Mining/Windows-Mining), einfach weil man ein ProektProjekt unterstützen will.
Original archived Re: Ab wann ist Trading gewerblich?
Scraped on 05/05/2025, 03:05:39 UTC
Beispiel 1:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird weiter gehalten, da eine Wertsteigerung erwartet wird.
Beispiel 2:
1. Die Firma Bitcoin mbH kauft Token A für 10.000 Euro und Token B für 10.000 Euro.
2. Token A steigt nach 6 Monaten auf 50.000 Euro.
3. Token B sinkt nach 6 Monaten auf 5.000 Euro.
4. Token A wird nach 6 Monaten für 50.000 Euro am Markt verkauft.
5. Token B wird nach 6 Monaten für 5.000 Euro an Hans Bitcoin verkauft. (Hans Bitcoin ist Gesellschafter der Bitcoin mbH.)
Aufgabe:
Berechne die Steuerabgaben für Beispiel 1 und Beispiel 2.
Gedanken:
Ja, ich glaube, in Beispiel 2 werden weniger Steuern gezahlt als in Beispiel 1. Und ja, das kann man aus Sicht des Gesellschafter der Firma (oder dem Finanzamt) entweder als Verlustabsicht oder Wertverschiebung angesehen werden.
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Aber ich verstehe, was Du meinst. Der Kontext war ja erstmal die Einzelperson, die handelt. Und die vom Finanzamt kategorisiert werden soll. Aber ja, vielleicht hat er ja bei seiner Liebhabereri auch eine juristische Person.
Liebhaberei ist übrigens bei Minern sehr beliebt. Da wird auch mit Verlust gemined, einfach weil man ein Proekt unterstützen will.