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Re: Neue Übergriffe seitens der EU: Verify your Wallet Addresses
by
Lakai01
on 04/06/2025, 06:48:20 UTC
dem würde ich schon widersprechen. Man kann doch schmutziges Geld bar einzahlen und dann mit dem Bargeld eine Überweisung tätigen?
Es existiert keine Haftung für zweitinstanzliche Überweisungen, nein. Wenn es jemand schafft "schmutziges" Bargeld in den Bankkreislauf zu bringen, so haftet (im Fall des Falles, dass das Ganze irgendwie auffliegt) die Bank dafür, nicht du als Endkunde, da die Bank den Prüferfordernissen dbzgl. nicht nachgekommen ist. UA. deswegen entbrennt ja immer wieder die Diskussion, Bargeldeinzahlungen deutlich zu beschränken bzw. muss man in manchen Ländern der EU bereits Nachweise erbringen, woher das einzuzahlende Bargeld stammt.



Und mal ganz ehrlich es gibt kein "schmutziges Geld" es gibt nur Bargeld !!! Alles andere wie die Bestrebungen der EU, das Bargeld schleichend abzuschaffen, das allmähliche "De-Cashing", wie dies über die EU-Geldwäsche-Richtlinie die eine Identifizierungspflicht bei Barzahlung vorsieht und die in Deutschland geltende EU-Geldtransfer-Verordnung ist der Versuch einer Einführung einer Totalkontrolle durch staatliche Stellen ! Das muss Meiner Meinung nach sofort gestoppt bzw. weiter bekämpft werden !  Barzahlung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 2 Grundgesetz und eure einzige Möglichkeit den Negativzinsen der Banken zu entgehen  Wink

Dem stimme ich zu, ja. Bargeld ist den Ländern schon seit längerer Zeit ein massiver Dorn im Auge, da dadurch auch bspw. eine flächendeckende Einführung eines CBDCs verunmöglicht wird. Bargeld hat jedoch in der Bevölkerung nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert, dadurch ist eine direkte Abschaffung kaum möglich. Der Weg dahin ist aber vorgezeichnet: immer höhere Gebühren auf Bargeldtransaktionen (bspw. Behebungs- oder Einzahlungsgebühren), Nachweispflichten und Beschränkung der Gegenstellen, die überhaupt Bargeld annehmen.