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Re: Bitcoin ohne KYC kaufen, verkaufen und nutzen: Wie kann ich Fremden vertrauen?
by
Etiquette.exe
on 12/06/2025, 09:07:32 UTC
Wie gesagt, das P2P-Konzept gefällt mir und die existierenden Lösungen haben ihre Vorteile, aber diese Geldwäschethematik könnte sich da noch ungemütlich ausbreiten in den kommenden Jahren für diejenigen, die bspw. wiederkehrende Einzahlungn aus P2P-Trades auf ihr Konto von verschiedenen Personen haben, ohne meinetwegen ein Unternehmen angemeldet zu haben bzw. sowieso ihr privates Konto dafür nutzen, denn dann sind solche Überweisungen auch aus Sicht der Bank nicht plausibel.
Wenn du das Ganze mit einer vertrauenswürdigen Person abwickelst (bspw. jemandem hier im Forum, der auch einen entsprechenden Trust bzw. Forumsrang hat), sollte es kein Problem sein, auch einen Kaufvertrag aufzusetzen den du dann ggfs. bei einer Prüfung vorlegen kannst.

Inwieweit man das Ganze halbwegs anonym gestaltet ("Verkäufer ist Wallet xyz signiert mit folgender Nachricht ...") muss man aber eventuell noch gesondert abklären lassen ... sofern dein Gegenpart den echten Namen nicht angeben möchte. Dann hast du auch hinsichtlich der Geldwäschethematik höchstwahrscheinlich keine Probleme, da du ja einen Kaufnachweis über die Coins zur Verfügung hast.

Aber wenn ich jetzt sagen wir mal Bitcoin kaufe und mein Gegenpart will anonym bleiben, dann gibt es Möglichkeiten, dieses Vorgehen weitgehend zu dokumentieren, wobei man den Namen rauslässt. Jetzt ergeben sich zwei Probleme. Wenn ich mit Bargeld bezahle, kann ich den Übertrag des Eigentums nicht beweisen. Ich könnte mir gestohlene oder was auch immer für Bitcoins selbst auf eine neue Adresse überweisen und dann behaupten, da liegt eine Anschaffung vor. Sprichst du von Bargeldbezahlung oder von Überweisung, wobei bei Überweisung dann die Anonymität des Gegenparts hinfällig wäre.

Das zweite Problem müsste doch sein, dass ich potenzieller Hehlerei bezichtigt werde. Wenn ich bspw. einen geklauten Elektronikartikel kaufe, habe ich unter Umständen ein Problem. Wenn ich jetzt Bitcoin kaufe, wie kann ich dann nachweisen, dass die weder geklaut noch irgendwie anders kriminell beschafft worden sind, wenn das Ziel ist, die Anonymität des Gegenparts zu wahren?

Das würde mich hier sehr interessieren und vielleicht teilen einige ihre Meinung dazu.