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Board Deutsch (German)
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Re: Bitcoin ohne KYC kaufen, verkaufen und nutzen: Wie kann ich Fremden vertrauen?
by
Cricktor
on 13/06/2025, 18:40:06 UTC
⭐ Merited by MaxMueller (2) ,virginorange (2)
Wenn ich mit Bargeld bezahle, kann ich den Übertrag des Eigentums nicht beweisen. Ich könnte mir gestohlene oder was auch immer für Bitcoins selbst auf eine neue Adresse überweisen und dann behaupten, da liegt eine Anschaffung vor.
Warum nicht? Der Verkäufer der Coins signiert mit der Sendeadresse seiner zu verkaufenden Coins eine Nachricht, wo er bestätigt, daß die Vertragsparteien gegenseitige Anonymität vereinbart haben und daß er die Summe x in Bargeld zum Zeitpunkt y erhalten hat und die Coins an die Käuferadresse z gesendet hat.

Der Käufer signiert analog eine entsprechende Nachricht mit allen relevanten Details von seiner Empfangsadresse. Beide tauschen die signierten Nachrichten aus und legen sie zu den eigenen Akten.

Übersehe ich etwas? (Das kann man natürlich auch alles mit einem Eigentransfer machen, insofern ist bei erwünschter Anonymität, die Beweislage ziemlich dürftig. Das ignoriere ich nicht.)


Das zweite Problem müsste doch sein, dass ich potenzieller Hehlerei bezichtigt werde. Wenn ich bspw. einen geklauten Elektronikartikel kaufe, habe ich unter Umständen ein Problem. Wenn ich jetzt Bitcoin kaufe, wie kann ich dann nachweisen, dass die weder geklaut noch irgendwie anders kriminell beschafft worden sind, wenn das Ziel ist, die Anonymität des Gegenparts zu wahren?
Du lässt dir vom Verkäufer des Elektronikartikels eine signierte Nachricht geben, in der dieser versichert, daß der veräußerte Elektronikartikel nicht gestohlen ist. Nützt dir nur bei anonymem Handel nicht viel bzw. hat kaum Beweiskraft. Aber "Treu und Glauben" sollte man vielleicht damit nachweisen können.

Hast du all diese Zweifel auch beim Handel außerhalb von Kryptowerten, also nur mit Bargeld? Jedes Stück Bargeld könnte eine "schmutzige" Geschichte haben. Ich bin kein Freund davon, Bargeld und Kryptowerten, einen Makel anzuhängen. Entitäten, die Kryptowerten schaden wollen, lieben das Konzept von "tainted coins", gefärbte Kryptowerte bringt den Begriff nicht so gut rüber und mir fällt keine bessere Beschreibung ein.


Wenn ich jetzt Bitcoin kaufe, wie kann ich dann nachweisen, dass die weder geklaut noch irgendwie anders kriminell beschafft worden sind, wenn das Ziel ist, die Anonymität des Gegenparts zu wahren?
Dann müssen die Coins idealerweise von derselben Börse stammen, wo du sie selbst vielleicht später einmal zum Veräußern hinschicken wirst. Also der Verkäufer verwendet dieselbe Börse wie du selbst.

Einer Börse würde ich ja gern unterstellen, daß sie nur mit sauberen Coins hantiert, wenn die Börse so ein Theater veranstaltet. Dann sage ich der Börse, schaut her, diese Coins stammen von einer eurer Adressen, sind also per Definition (von euch) sauber. Kommt mir jetzt nicht mit Zweifeln über die "Reinheit" meiner Coins...  Wink


Bei überschaubaren Summen würde ich u.U. einen Kryptotransfer per Lightning z.B. mit der Phoenix-Wallet machen. Wandelt man die Lightning-Coins wieder in On-Chain-Coins um, sollten die per Definition des Umtausch-Serviceanbieters "sauber" sein. Jede Entität, die das in Zweifel zieht, ignoriere ich in Zukunft, bis sie vielleicht mal wieder zu Sinnen kommt.