Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Herausforderungen beim Rebalancing großer Bitcoin-Vermögen
by
virginorange
on 21/07/2025, 11:23:07 UTC
vielen Dank für den interessanten Artikel. Hattest Du vor die Excel-Tabelle zu teilen, gibt es die Tabelle irgendwo zum Download?

Kennst du eine gute anonyme Uploadmöglichkeit?

Das traditionelle Bankensystem beruht tatsächlich auf großen und plötzlichen Vermögensbewegungen, ist oftmals sogar eine der Haupteinnahmequellen der Banken (1% Jahreszins bei einer 5 Mrd. Überweisung bringt bei einem Tagesdurchlauf des Geldes durchaus sehr viel Gewinn für keinen Aufwand)

Punkt 2) würde ich daher nur in Verbindung mit Punkt 3) als negatives Kriterium sehen. Bei solchen Summen werden definitiv AML-Prüfungen fällig. Ich sehe hier aber ehrlich gesagt keinen allzu großen Hemmpunkt. Die Prüfungen selbst sind bei nachweisbarem (!) Vermögensverlauf absolut kein Problem, ggfs. müssen diese aber tourlich (bspw. jährlich oder im 5-Jahresplan) wiederholt werden.

VW kann ohne Probleme Milliarden verschieben, also technisch haben die Banken hier kein Limit.

Wenn ich Geld von Wertpapierdepot über das Girokonto zu einem anderen Wertpapierdepot überweise muss ich nur die legale Mittelherkunft nachweisen.

Mittel von einer zentralen KryptoBörse konnten bei manchen Banken schlecht ankommen auch bei Legaler Mittelherkunft, legaler Versteuerung und legalem Kauf und Verkauf von Bitcoin. Bei TransferWise verstößt z.B. der Handel mit Bitcoin gegen die AGB.

Wenn ich dann von 20 Verschiedenen Personen aus der EU jeweils 5.000 EUR überwiesen bekomme, weil ich auf Bisq dezentral Bitcoin verkauft habe, diese Diskussion wir schwierig.

Ich persönlich würde das Rebalancing lieber in einer "echten" Währung durchführen als in einem Stablecoin. Bei letzterem wäre mir das Risiko viel zu groß, dass die Firma dahinter in Schwierigkeiten gerät (Vermögenswerte im Stablecoin sind nicht gedeckt, ...), zudem wäre das Ganze rechtlich und steuerlich doch ein Graubereich, den ich bei solchen Summen meiden würde, vor allem, wenn das Geld dort länger "geparkt" werden sollte.

Das Kontrahentenrisiko (Herausgeber des Tokens geht pleite) sehe ich genauso wie du.

Ich verstehe den steuerlichen Graubereich nicht. Unter 12 Monaten Haltefrist wird jeder Handel steuerpflichtig, egal ob ich BItcoin gegen USDT oder gegen ETH verkaufe. Über 12 Monaten ist der Handel als deutsche Privatperson steuerfrei unabhängig davon was ich mit dem Verkaufserlös mache. Bist du aus Österreich?