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Showing 2 of 2 results by GottIstGroß
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Re: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Menig
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GottIstGroß
on 06/07/2014, 18:43:00 UTC
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Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IK 71/12 
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
des Sven Poinart, geboren 1978, Am Horst 5, 32758 Detmold

ist dem Schuldner durch Beschluss vom 30.04.2013 die Restschuldbefreiung angekündigt worden(§ 291 InsO).
Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Rechtsanwalt *.
 
Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
 
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.04.2012 begonnen und beträgt sechs Jahre. 
10 IK 71/12
Amtsgericht Detmold, 08.07.2013
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Re: Vorsicht vor Scammern!
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GottIstGroß
on 06/07/2014, 18:22:33 UTC
Er hat mir noch geschrieben, dass er nie wieder was mit Bitcoins zu tun haben will, wenn Gox wirklich pleite geht, weil er da noch einige BTC liegen hatte.

Es waren nicht einige, sondern BTC für über 420.000 Euro!!!

Mein Gott hat mir schon 2011 und früher zu Bitcoin verholfen.
Was hat deine wissenschaftliche Kenntnis gemacht? Wieso warst du damals nicht hier und musst immer noch hart arbeiten?