Tja, da hat dann der Sachbearbeiter tatsächlich genauer hingeschaut...
Zunächst einmal wäre festzustellen, dass FiFo als Verbrauchsfolgeverfahren explizit im § 23 EStG vorgeschrieben wird, dass der Sachbearbeiter die Gesetzeslage einhalten möchte, dürfte klar sein.
Wenn Du in den Vorjahren ausschließlich LiFo angewendet hast und die Bescheide entsprechend Deiner Angaben erlassen wurden, folgt daraus nicht, dass dies auch für die Zukunft gilt. Im Steuerrecht gilt eine sogenannte abgrenzende Betrachtung, es wird jedes Jahr neu und separat veranlagt, dass Du in den Vorjahren von den Vorschriften abgewichen bist führt nicht dazu, dass Dir das auch in der Zukunft gestattet wird. Es kann eher passieren,dass die Altfälle nochmals aufgerollt werden und dann stellt sich eher die Frage, ob ggfs. nicht doch eine Änderungsvorschrift greift. Ich könnte mir zB vorstellen, dass alleine die Tabelle, aus der man zwar erkennen könnte (was der SB wohl auch erkannt hat), dass Du LiFo anwendest, nicht alleine ausreicht, da es uU nicht offensichtlich genug ist, dafür hättest Du fett LIFO über die Tabelle schreiben müssen.
Somit zu Deinen Fragen:
- Wie schätzt Ihr die Chancen ein, dass meine obige Argumentation nachvollzogen wird, dass weiterhin LIFO bei mir anzuwenden bleibt?
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- Würdet Ihr mir raten, spätestens jetzt dringend einen Steuerberater hinzuzuziehen (FIFO wäre eine Katastrophe), oder ggf. noch einen weiteren Schritt ohne zu gehen (hatte sonst eigentlich keinen Optimierungsbedarf bisher)?
Als Steuerberater muss man sich ja auch an das Gesetz halten, würde man zB eine Erklärung abgeben, die vom Gesetz abweicht und sich daraus ein Vorteil für den Steuerpflichtigen ergibt, darf dass wohl auch als Beihilfetatbestand bewertet werden und damit hängt der Berater zum einen in der Haftung und zum anderen auch in einem möglichen Straftatbestand mit drin. Das macht keiner mit. Ebenso ergibt sich kein Ansatz, auf einen "Bestandsschutz" zu pochen, den gibt es eben nicht.
Mit FiFo lässt sich allerdings gut arbeiten, wenn man gewisse Regeln beachtet, das Zauberwort ist Depottrennung bzw. Einzelbewertung. Verbrauchsfolgeverfahren wie FiFo sind als Vereinfachung zur Bewertung gleichartiger Wirtschaftsgüter gedacht, bei Kryptos wird eine Analogie zu Fremdwährungen hergestellt. Dürfte schwierig werden, dies zu durchbrechen, allerdings wäre es auch denkbar, vorausgesetzt man kann den Coin eindeutig identifizieren, eine Einzelbewertung vorzunehmen.
Allerdings hasst Du ja bereits ein Bewertungsverenfachungsverfahren gewählt, leider eben nicht das vorgeschriebene. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit über Depottrennung, also jede Exchange/Wallet gesondert zu betrachten.
- Wenn ich dem Finanzamt selbst den Hinweis gebe, dass ich seit mehreren Jahren LIFO anwende, sollte ich das umgehend machen (ggf. auch anrufen) also vor oder nach Erhalt des Bescheids oder später? Würde das etwas ändern?
Anrufen macht sicher wenig Sinn und ich würde jetzt auch kein Öl ins Feuer schütten. Es macht allerdings Sinn, dass Du mal ausrechnest, was in den vergangenen Jahren unter Anwendung von FiFo rausgekommen wäre, wenn da doch evtl. ein erheblicher steuerlicher Betrag im Raum steht, sollte man durchaus darüber nachdenken, dies gradezuziehen, zumal der Sachbearbeiter dich ja offenbar im Focus hat.