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Showing 20 of 221 results by Zylon
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Re: Wie vor DAC 8 schützen? (Meldung)
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Zylon
on 28/04/2025, 15:14:50 UTC
Die Aufzeichnungen aller User soll am 1.1.2026 beginnen.
Die Börsen sollen alle Aktivitäten aufzeichnen und den zuständigen Behörden in der EU für Steuer und Geldwäsche zusende. Erstmals im Januar 2027.

Und es sollen nicht nur EU regulierte oder registrierte Börsen, sondern alle Börsen gezwungen werden dies zu tun. Sobald sie einen Kunden aus der EU bedienen.
Wie genau will man die Übersee Exhanges zwingen und welche Möglichkeiten gibt es sich zu schützen?
De facto muss man sich blank machen und auch alle coldwallets offenlegen.

Weiter:

Der derzeit vorliegende Referentenentwurf lässt erahnen, welche neuen Meldepflichten Kryptodienstleister gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zukünftig haben werden. Nach § 5 Abs. 1, 2 KStTG-E müssen diese u. a. alle Tauschgeschäfte gegen andere meldepflichtige Kryptowerte oder Fiat-Währungen (= gesetzliche Zahlungsmittel) jeweils bis zum 1.7. des Folgejahres an das BZSt mitteilen. Hinzu kommen umfassende Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, u. a. müssen Kundinnen und Kunden von Kryptodienstleistern ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen und im Rahmen einer Selbstauskunft ihre Personendaten bekannt geben. Das Gesetz soll Ende 2025 in Kraft treten.

Welche Anbieter fragen die Steuerident nummer ab?
Also kann man davon ausgehen sobald die Nummer angefragt wird, beginnt das aufzeichnen?





Wie man sich schützen kann? Ich denke einfach Konto bei Börsen löschen und nie wieder eine EU-CEX nutzen. Ohne Konto wird nix weitergeleitet und fertig ist das Ganze...
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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Zylon
on 28/01/2020, 20:48:26 UTC
Ja, das sehe ich ja ein und kenne die Argumentation auch schon, aber leider verunsichern dann doch immer wieder diese ... Anwälte einen, die scheinbar einfach nur Kohle machen wollen mit der Unsicherheit anderer Leute:
https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/
...

Jetzt lass dich nicht kirre machen. Die erwähnte Kanzlei ruft m.E. um die 400€/h netto auf, damit richtet sich das Angebot per se an Gewerbetreibende. Wink

Quote
Dann gehe ich mal davon aus, dass es bisher keinen Fall gab wo der private Trader als Gewerblich eingestuft wurde

Von so einem Fall würde man hier wohl zuerst lesen.

Ja, cool!
Danke für die Beruhigung! Ich habe meine Steuerunterlagen zu 2017 schon vor einem Jahr dem Finanzamt gegeben, immer noch keine Antwort erhalten!
Mein Steuerberater sagt, dass die scheinbar jetzt abwarten, da sie selbst noch nicht wissen, wie sie das versteuern müssen.
Die warten wohl auf eine einheitliche Regelung.
Das beste wäre natürlich wenn wir wegen Vollzugsdefizit gar keine Steuern zahlen müssten, ich sehe da sehr gute Chancen!
Das gleiche gab es ja auch mal beim Aktienhandel.
Mal ehrlich, 90% der Trader zahlen ihre Steuern nicht, außer so ehrliche Leute wie wir! Grin
Fühle mich schon etwas verarscht!
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Zylon
on 27/01/2020, 15:13:07 UTC
Quote
Das ist so krank, dass diese Sau immer wieder neu durchs Dorf getrieben wird.  Wink
Ist ja fast schon schlimmer als die Shitposts in Altcoin Discussion. ^^

Wenn jemand nur sein privates Vermögen verwaltet, ist keine Gewerblichkeit gegeben, nur wenn man für Außenstehende auf deren Rechnung eine Dienstleistung anbietet:


https://cryptotax.io/gewerbliches-trading-und-steuern/

Privatleute sind kein Bitcoinunternehmen!

Ich glaube, qwk muss auf der ersten Seite mal die Kategorie "Ab wann wird Bitcoin-Trading gewerblich" ergänzen mit der Antwort, dass es nur gewerblich wird, wenn es auf fremde Rechnung, also als Dienstleitung angeboten wird also als "Bitcoinunternehmer".  Cheesy


Danke dir für die Beruhigung meiner Nerven!  Grin

Ja, das sehe ich ja ein und kenne die Argumentation auch schon, aber leider verunsichern dann doch immer wieder diese scheiß Anwälte einen, die scheinbar einfach nur Kohle machen wollen mit der Unsicherheit anderer Leute:
https://winheller.com/blog/handel-kryptowaehrungen-gewerblich-finanzamt/



Dann gehe ich mal davon aus, dass es bisher keinen Fall gab wo der private Trader als Gewerblich eingestuft wurde und das Ganze trotz Anwalt durchgesetzt wurde.
Wäre super, wenn man die erste Seite ändern könnte!

Für den absoluten worst case, dass das dann doch noch als gewerblich eingestuft werden sollte, müsste man dann, rein theoretisch, Umsatzsteuer blechen für seine Trades?


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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Zylon
on 26/01/2020, 16:17:55 UTC
v. 0.06a 2019-05-15
Vorwort:
Diese FAQ soll häufig gestellte Fragen zum Thema Bitcoin und Steuern von privaten Anwendern beantworten.
Sie bezieht sich auf die steuerliche (und ggf. rechtliche) Situation in Deutschland, und ist nicht ohne weiteres übertragbar auf die Situation z.B. in Österreich oder der Schweiz.
Die FAQ ersetzt nicht die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Steuern an sich und auch nicht den Gang zum Steuerberater, insbesondere wenn größere Summen oder gewerbliche Tätigkeiten im Bereich Bitcoin / Kryptowährungen im Spiel sind.
Grundsätzliche Fragen zum Thema Steuern, also "wie mache ich eine Steuerklärung" sind ausdrücklich nicht Gegenstand der FAQ.
Ich bin kein Steuerberater, diese FAQ soll nur Anhaltspunkte geben, wie grundsätzlich eher einfach gelagerte Fälle zu handhaben sind.

Hinweise:
Erst informieren, dann investieren: diese Grundregel für Geldanlagen sollte man auch in Steuerfragen beherzigen. Es kann einen gewaltigen Unterschied ausmachen, wenn man seine Krypto-Investments nach steuerlichen Gesichtspunkten optimiert. Gerade, weil der Verkauf von Bitcoins in vielen Fällen steuerfrei sein kann, lohnt es sich, sich vor dem Handel mit Bitcoin Gedanken über seine Anlagestrategie zu machen!

Hin und Her macht Taschen leer: auch diese Grundregel für Geldanlagen ist auf Steuern bei Bitcoin übertragbar. "Steuerfreie" Bitcoins hat nur, wer nicht ständig tradet. Viel-Trader werden fast immer alle ihre Coins voll versteuern müssen!

Steuerberater: es ist in vielen Fällen nicht notwendig, einen "ausgewiesenen" Krypto-Experten zu suchen.
Wer lediglich Bitcoins kauft und für die Rente aufbewahrt, wird überhaupt keinen Steuerberater brauchen.
Wer lediglich gelegentlich ein wenig Trading betreibt, wird bei jedem Feld- Wald und Wiesen-Steuerberater gut aufgehoben sein.
Im Zweifelsfall kann man diesem die FAQ als Anhaltspunkt vorlegen, um ihm die entsprechende Einordnung zu erleichtern.


Steuererklärung: für eure Steuererklärung habt ihr bis zum 31.07. Zeit.
Wenn ihr euch einen Steuerberater nehmt, verlängert sich die Frist zur Abgabe bis Ende Februar des Folgejahres.
Da noch immer bestimmte Fragen im Bereich Krypto-Steuer ungeklärt sind, kann es ggf. sinnvoll sein, schon aus diesem Grund einen Steuerberater zu nehmen und die Klärung dieser Fragen abzuwarten.


Steuerfalle: wenn ihr dicke Gewinne z.B. mit Trading eingefahren habt, kann es sein, dass ihr hierfür über 40% Steuern zu bezahlen habt, selbst wenn ihr euch keinen einzigen Euro-Cent aufs Konto habt auszahlen lassen! Diese Steuern müsst ihr dieses Jahr bezahlen. Es kann sein, dass eure Coins, die ihr jetzt noch habt, für diese Steuern nicht mehr ausreichen. Es gibt in solchen Fällen Lösungen. Ihr werdet nicht im Schuldturm landen. Aber ihr solltet euch jetzt mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn ihr es versäumt, zu handeln, kann es sein, dass ihr um diese Steuern nicht mehr herumkommt!

Eine Liste von Krypto-Steuerberatern findet ihr hier (die meisten dürften allerdings gut gebucht sein.)


Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Steuern zahlen?
Ja und Nein. Es gibt keine Bitcoin-Steuer, die anfällt, wenn man Bitcoins verkauft. Bitcoins sind auch keine Ware, auf die beim Verkauf z.B. Mehrwertsteuer anfällt.
Aber: Gewinne, die man aus der Kurssteigerung von Bitcoin macht, sind prinzipiell mit dem eigenen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

Bitcoins sind nach einem Jahr steuerfrei
Wer sich heute Bitcoins kauft, diese über 1 Jahr lang behält, ohne sie zwischendurch z.B. an einer Börse zu handeln, der kann seine Bitcoins steuerfrei verkaufen, auch wenn er dabei Millionengewinne macht. Es handelt sich beim Verkauf von Bitcoins um ein sog. privates Veräußerungsgeschäft. Dieses ist nur steuerbar, wenn es binnen Jahresfrist passiert.
Haltet ihr die Bitcoins länger als 1 Jahr, ist es nicht einmal möglich, diese Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Es gibt dafür einfach kein Feld, schließlich gibt es auch keine entsprechende Steuer!
Einschränkungen: dies gilt nur sicher für gekaufte Coins, bei geminten Coins oder Coins, die man aus einem Airdrop, Faucet, oder anderen Quellen erhält, kann das anders aussehen.
Die Betonung liegt außerdem auf dem privaten Veräußerungsgeschäft. Wer gewerblich handelt, muss damit rechnen, dass diese Regel für ihn nicht anwendbar ist.

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...
  • ...ich die Coins von einer Wallet auf die andere schicke?
    Nein. Nur eine Realisierung von Gewinnen, also eine Aktion, die einen Wertzuwachs auch tatsächlich wirksam werden lässt, unterbricht die Haltefrist. Wer einen Goldbarren von einem Tresor in den anderen legt, muss dafür auch keine Steuern zahlen.
  • ...ich Coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
    Nein.
  • ...ich Altcoins kaufe?
    Ja.
  • ...ich meine Coins auf einer ausländischen Börse trade?
    Ja. Für die inländische Steuerpflicht dürfte das i.d.R. keine Rolle spielen.
  • ...ich Bitcoins auf ein Paperwallet schicke und dieses Paperwallet verkaufe?
    Ja. Wo kein Kläger, da kein Richter, insofern kann dieser Versuch der Steuerhinterziehung vielleicht funktionieren, legal ist er aber natürlich nicht und er ändert nichts an der rein rechtlichen Steuerpflicht.

Muss ich Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?
Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog. Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Genau genommen wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.

Muss ich Steuern bezahlen, obwohl meine Coins gestohlen wurden?
Ja. Dem Finanzamt ist es egal, ob man beklaut / gehackt oder betrogen wurde. Ist eine Steuerpflicht entstanden, hat man diese zu erfüllen.

Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen.
Man darf im folgenden Jahr Verluste wiederum mit den Gewinnen verrechnen.
Aber: hierfür ist es notwendig, die Verluste auch tatsächlich zu realisieren! D.h., man muss seine nun "wertloseren" Coins unbedingt einmal vor Ablauf der Haltefrist von einem Jahr verkaufen. Danach darf man diese selbstverständlich wieder zurückkaufen. Behält man die Coins länger als 1 Jahr (nach Kalenderdatum), ist der Verkauf steuerfrei, man macht also auch keinen Verlust mehr, den man verrechnen kann!

Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?
Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).

Muss ich Gewinne in meiner Steuererklärung angeben, wenn ich meine Bitcoins über ein Jahr gehalten habe?
Nein. Grundsätzlich geht das Finanzamt nichts an, was keine Steuerpflicht auslöst. Es ist aber sicherlich ratsam, diese Gewinne und die entsprechende Haltefrist für sich selbst zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung Belege zu haben.

Was, wenn ich keinen Nachweis habe, dass ich die Bitcoins gekauft habe?
Hat man die Bitcoins länger als 1 Jahr in einem Wallet gehalten, ist die Haltefrist von einem Jahr überschritten. Insofern gibt es nichts zu versteuern und dem Finanzamt nichts mitzuteilen. Kommt das FA dennoch „dahinter“ und will einen Beleg, kann man ggf. einen Eigenbeleg schreiben. Diesen kann das FA nicht einfach ohne gute Gründe ablehnen. Die Bitcoin-Blockchain kann als Nachweis ausreichen, um das Einhalten der Haltefrist zu belegen.
Man muss ggf. auch belegen können, dass man die Bitcoins erworben, also gekauft hat (und nicht z.B. als Bezahlung für eine Leistung erhalten). Dies kann im Einzelfall schwierig sein.

Haltefrist beim Trading
Auch wer gelegentlich seine Coins tradet, kann unter gewissen Umständen für alle oder einen Teil seiner Coins die o.g. Steuerfreiheit erreichen. Kauft man sich z.B. heute zwei Bitcoins, handelt dann nach einem halben Jahr einen Bitcoin einmal gegen eine Altcoin, verkauft dann nach einem Jahr und einem Tag einen Bitcoin, darf man dem Finanzamt gegenüber geltend machen, dass man den einen Bitcoin in der Haltefrist nicht bewegt hat. Somit ist der Verkauf dieses einen Bitcoins steuerfrei.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
(Es ist extrem unwahrscheinlich, dass dies von Gerichten eines Tages anders beurteilt werden könnte, aber nicht unmöglich. Steht man z.B. vor der Wahl, in welche Coin man investiert, kann es aus Gründen der steuerlichen Vorsicht ratsam sein, den Coin ohne PoS zu wählen.

Berechnung der Haltefrist
Für die Berechnung der Haltefrist kann es wichtig sein, zu klären, welchen Bitcoin man zuerst erworben und welchen man zuerst verkauft hat.
Grundsätzlich lässt sich bei Bitcoin für "jeden einzelnen Coin" belegen, wann dieser Erwerb stattgefunden hat. Wenn man dazu in der Lage ist, kann man den Verbrauch der Coins in der richtigen Reihenfolge also tatsächlich dokumentieren.
Es ist ebenso möglich, seine Coins in unterschiedliche „Töpfe“, „Layer“, „Wallets“,  „Depots“ aufzuteilen.
So kann man z.B. für die Coins in einer Paperwallet eine andere Verbrauchsfolge aufzeigen als für Coins, mit denen man auf einer Börse tradet.

FIFO / LIFO
Will oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
Beide Verfahren stellen Verbrauchsfolgefiktionen dar in Ermangelung der Möglichkeit, die tatsächliche Verbrauchsfolge zu ermitteln.
FIFO (First In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, welche man als erste gekauft hat.
In den meisten Fällen erreicht man damit eine besonders lange Haltefrist.
LIFO (Last In, First Out) bedeutet, man verkauft zuerst die Bitcoins, die man als letzte gekauft hat.
Dies kann für Leute sinnvoll sein, die einen Teil ihrer Coins traden, einen anderen Teil aber längerfristig sparen wollen.

Kauft man heute einen Bitcoin, in einem halben Jahr einen weiteren und verkauft nach einem weiteren halben Jahr (plus ein Tag) den ersten Bitcoin, hat dieser die Haltefrist von einem Jahr erreicht.
Wählt man in diesem Fall das FIFO-Verfahren, lässt sich dieser erste Bitcoin steuerfrei verkaufen.
Wählt man aber das LIFO-Verfahren, verkauft man den zweiten Bitcoin, was nicht steuerfrei ist.
Macht man dabei aber keinen Gewinn, weil es keine Wertsteigerung gab, kann auch das sinnvoll sein.


Es ist überwiegend Konsens, dass das LIFO-Verfahren für Bitcoin nicht anwendbar ist.
Ein Steuerberater kann in Einzelfällen möglicherweise LIFO „durchsetzen“.



Altcoins
Die Grundlagen zur Besteuerung von Bitcoin lassen sich auch auf Altcoins übertragen.
Im Detail gibt es vor allem Unterschiede, wenn diese Coins bestimmte Eigenschaften wie z.B. PoS / Staking aufweisen.
Außerdem kann es eine Rolle spielen, woher man seine Coins hat, gekauft, aus einem Airdrop oder als Fork einer Coin.

Ansonsten gibt es eine Reihe von Fragestellungen, die leider bis heute nicht abschließend beurteilt werden können, bzw. von unterschiedlichen Steuerberatern unterschiedlich beantwortet werden.
Ich versuche, die unterschiedlichen Meinungen in der Reihenfolge (a, b, c) aufzuführen, die nach meiner Erfahrung am "verbreitetsten" sind.

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".

Coins aus Airdrops / Faucets
a) es handelt sich dabei um Schenkungen, für diese ist ggf. die Schenkungssteuer zu beachten.
b) eine Herstellung der Coins erfolgt nicht. Eine Anschaffungsvorgang liegt in Ermangelung eines Erwerbs von einem Dritten nicht vor. Die Coins "beginnen ihre Existenz überhaupt erst im Vermögen des Halters. Damit liegt keine steuerpflichtige Schenkung vor.

Coins aus Signature-Campaigns / Bounties etc.
Diese sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit, versteuert zum Wert des Zuflusses.

BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit (oder besser: Spin-Off) ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.

Früher stand hier mal ein Absatz zum Thema Gewerblich und hohe Anzahl von Trades, soweit ich mich erinnere!?
Hat sich hier deine Auffassung mittlerweile geändert, dass auch hohe Anzahl von Trades als gewerblicher Handel angesehen werden können?
Gab es hier im Forum mittlerweile ein paar Fälle?

Das ist so krank, dass dazu immer noch keine wirkliche Klarheit herrscht Undecided

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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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Zylon
on 11/08/2019, 13:07:10 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

Sehr philosophisch geschrieben  Roll Eyes
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wieso die dort zitierte Rechtsfrage "Fällt das Weiterverkaufen von Veranstaltungstickets in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (im konkreten Fall handelt es sich um zwei Tickets für das Finale der UEFA-Champions League 2015 in Berlin" (BFH  - IX R 10/18) eine steuerliche Implikationen im Bereich von BTC hervorruft.
Es handelt sich ja nur um eine Nebenbemerkung, die ich auch nicht verstehe, warum das Gericht darauf überhaupt Bezug nimmt, denn es hat ja mit der eigentlichen Rechtsfrage nichts zu tun. Scheint wohl eher was persönliches zu sein....irgendwer vom Gericht mag wohl Bitcoin  Roll Eyes


P.S. Setze mal den zitierten Text in quotes.


So philosophisch kann es nicht sein, da mein Steuerberater mich darauf aufmerksam gemacht hat! Er hatte in einem Steuerberater-Magazin einen Artikel entdeckt mit der Überschrift "Steuern auf Bitcoin verfassungswidrig?".
Er meinte ich soll meine Krypto-Steuern bezahlen, aber alles unter Vorbehalt der Prüfung vor dem BFH!

Das ein strukturelles Vollzugsdefizit besteht ist auch nicht aus der Luft gegriffen, das gleiche gab es wohl auch schon mal beim Aktienhandel in Deutschland!

Vollzugsdefizit: Der Staat hat eine Pflicht für eine Überwachung der Geldflüsse und damit gleichmäßige Besteuerung als Gleichheitsprinzip gem. Art 3 GG zu sorgen  (s. BVerfG, 09.03.2004 – 2 BvL 17/02 “Vollzugsdefizit”). Dies ist ein wesentliches Argument für eine staatliche Überwachung der Bitcoingeschäfte, da bei Ungleichbehandlung der Staat seinen Besteuerungsanspruch bei Spekulationsgeschäften verlieren könnte.
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Merits 1 from 1 user
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Zylon
on 06/08/2019, 14:41:01 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
Sehr interessanter Artikel auch nochmal zum Thema Vollzugsdefizit!

https://www.btc-echo.de/bitcoin-steuer-spezial-alles-zu-privaten-veraeusserungsgewinnen/


"Vereinfacht ausgedrückt, wäre dies der Fall, wenn der Staat keine Regularien vorgesehen hat, für eine grundgesetzkonforme Besteuerung zu sorgen.

Dann wäre praktisch nur der Ehrliche der Dumme, weil er seine Krypto-Gewinne erklärte, die anderen müssten mit keinem oder nur einem sehr geringen Entdeckungsrisiko rechnen und kämen quasi unbesteuert davon."



Es liegt wohl ganz klar ein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von Kryptowährungen vor! Ich gehe locker davon aus, dass mindestens 90% aller Trader ihre Gewinne nicht angeben!
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Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
by
Zylon
on 12/07/2018, 10:49:25 UTC
Ich habe die Frage hier schon mal gestellt aber keine Antwort bekommen, ich versuche es einfach nochmal! Wink

Warum ist es nicht möglich bei euch im Programm die Durchschnittsbewertung für die Berechnung anzuwenden, anstatt Fifo/Lifo  Huh

Habe mit einigen Anwälten gesprochen, das Finanzamt kann sich nicht gegen die Durchnittsmethode wehren, sie ist ist oft vorteilhafter für trader im Vergleich zu Fifo oder falls Lifo abgelehnt wird!
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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Zylon
on 31/03/2018, 12:13:04 UTC
Hat jemand bisher Erfahrungen mit der Durchschchnittsbewertung machen können?
Sollte bei mir LIFO nicht möglich sein würde ich immer noch viel besser mit der Durchschnittsbewertung da stehen als mit Fifo!
So weit ich das bisher verstanden habe kann das Finanzamt die Durchschnittsbewertung nicht ablehnen bzw. FIFO erzwingen!?
Das einzig blöde ist, dass man beim Cointracking Programm  die Steuern per Durchschnittsbewertung nicht berechnen lassen kann🙈
Welche Möglichkeiten hat man noch das bei sehr vielen Trades einfach zu berechnen?
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Board Bitcoin Discussion
Re: Child Abuse Imagery Found On The Blockchain? (Surely this must be Bullsh*t??)
by
Zylon
on 21/03/2018, 02:30:32 UTC
Worst news since long time imo.
How they going to stop this?
No one can run a full node anymore if this is true.....
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Board Altcoins (Deutsch)
Re: IOTA - Erste blockchainlose Kryptowährung designed für das Internet der Dinge
by
Zylon
on 14/03/2018, 12:02:47 UTC
Den neuen Seed, den ich damals bei dem reclaim angegeben hatte, habe ich!, aber da ist auch nix drin!?
Doch der falsche Seed? wie finde ich heraus ob die Adresse zu dem Seed passt?

Was heißt genau "Einfach adressen generieren bis der gesamte Vorrat an Iotas wieder angezeigt wird"?

In dem neuen seed kann auch nichts sein, da es ja für dich nichts zu claimen gab - deine IOTA wurden nie von der Foundation eingezogen und waren weiterhin auf dem alten seed. IOTA's, die die Foundation nicht hat, kann sie auch nicht auf einen neuen seed schicken.

Die IOTA auf dem alten seed (oder der alten Adresse genauer gesagt) sind nicht mehr dort. Wenn du sie nicht irgendwo anders hingeschickt hast, dann wurden sie höchstwahrscheinlich geklaut. Deshalb meine Frage, wie du deinen seed generiert hast.

Adressen generieren muss man nach einem snapshot, um seine balance wieder angezeigt zu bekommen. Der Snapshot löscht so mehr oder weniger alles im Tangle und du musst dann quasi dem Wallet Bescheid sagen, dass es mal die Adressen auf Balance checkt.

Kannst ja mal in dem alten seed Adressen generieren/attachen (unter "receive"), vielleicht taucht was auf, glaube ich aber nicht.

So habe gerade die Adresse attached und alles is wieder da! Cheesy Meine Fresse....
Diese Wallet ist doch einfach nur abartig & ekelhaft!
Sorry für den Wutausbruch, aber sowas kostet einen doch den letzten Nerv, habe noch einige andere Coins, kann mich doch nicht so intensiv jedes Mal mit IOTA auseinander setzen...

Euch vielen Dank für die Hilfe!
Jetzt habe ich aber gestern in der Verzweiflung wieder einen reclaim gemacht mit dieser Transaktionsnummer:

TYFNUHXBWZWZCCINXY99ZEYYBUEFVWWWHFQZGNOH9GMCEMSPZIMOUJK99YXGHJPUMFXHDLTRLMAV999 99

Muss ich jetzt irgendwas unternehmen und warum sieht meine Adresse immer noch so aus?:

https://iotasear.ch/address/9ZY9HAEFBATWVRLDMKMFYTDJFFTRNWCGCHTCZLSSZVNHQDZZVQFBIBZJRIMSGJRFVRAWGMMXJPMDYKKRAAAHZARSDA


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Board Altcoins (Deutsch)
Re: IOTA - Erste blockchainlose Kryptowährung designed für das Internet der Dinge
by
Zylon
on 14/03/2018, 11:03:30 UTC

Oh shit, war am Handy und hatte nur die untere Historie gesehen - nicht die Balance.
Tatsache die gingen weiter.
Du hast geschrieben, dass du vor 3 Monaten etwas mit dem Seed gemacht hast. Ziemlich genau vor drei Monaten sind die wo anders hin geschickt worden. Sicher, dass du das nicht warst?
Kann es sein, dass du auf dem alten Seed eingeloggt bist?

Insgesamt wurden sie drei mal überwiesen und liegen jetzt hier:

https://thetangle.org/address/QR9MTZHQVMCW9HMJIPUQEJEQSGHTHHJQZLKQ9QWPTC9TPWLYNSMVITOVTVAZ9LMQCTRBKXRUN9MTKPJHD

Auf der Adresse sind ca 4 Gi.
Die Transaktionshistorie siehst du dort nicht, da es einen snapshot gab.

Einfach adressen generieren bis der gesamte Vorrat an Iotas wieder angezeigt wird. Alternativ auf Trinity warten da geht das per one click.

VG

Meines Erachtens ist da nichts (mehr) auf der Adresse: https://thetangle.org/address/9ZY9HAEFBATWVRLDMKMFYTDJFFTRNWCGCHTCZLSSZVNHQDZZVQFBIBZJRIMSGJRFVRAWGMMXJPMDYKKRA

Es wurde auch nichts von der Foundation eingezogen: 9ZY9HAEFBATWVRLDMKMFYTDJFFTRNWCGCHTCZLSSZVNHQDZZVQFBIBZJRIMSGJRFVRAWGMMXJPMDYKK RA; 4347800000; AVAILABLE

https://rd-public.s3.amazonaws.com/iota/snapshot_validation_20171023.txt

@Zylon

Wie hast du einen seed generiert ?


Erst enimal sorry für die späte Antwort!
Ich habe mal versucht nachzuvollziehen, was ich damals gemacht habe!
Und zwar habe ich scheinbar einen reclaim gemacht, obwohl es nicht nötig war, da meine Adresse gar nicht betroffen war!
Den neuen Seed, den ich damals bei dem reclaim angegeben hatte, habe ich!, aber da ist auch nix drin!?
Doch der falsche Seed? wie finde ich heraus ob die Adresse zu dem Seed passt?

Was heißt genau "Einfach adressen generieren bis der gesamte Vorrat an Iotas wieder angezeigt wird"?

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Board Altcoins (Deutsch)
Re: IOTA - Erste blockchainlose Kryptowährung designed für das Internet der Dinge
by
Zylon
on 13/03/2018, 14:35:44 UTC
ich habe mal wieder probleme mit meinem Wallet :/
Weiß gar nicht mehr was ich letztens gemacht habe vor ca.3 Monaten, rettach reclaim...völliges Chaos....und weiß jetzt nicht 100% ob der seed richtig ist (aber er müsste richtig sein), jedenfalls werden meine IOTA nicht angezeigt.
Es handelt sich noch um einen alten seed mit unter 81 Zeichen!

das ist meine Adresse:
https://iotasear.ch/address/9ZY9HAEFBATWVRLDMKMFYTDJFFTRNWCGCHTCZLSSZVNHQDZZVQFBIBZJRIMSGJRFVRAWGMMXJPMDYKKRAAAHZARSDA

sind die IOTA noch hier drin? Warum wird bei USD value und Balance 0 angezeigt?
Wenn ich mich im wallet einlogge wird nichts angezeigt außer 2 Adressen unter History, eine davon ist die hier!

Habe ich also den richtigen seed genutzt wenn ich unter History diese Adresse sehe? und wie komme ich wieder an meine IOTA dran?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte und sorry für das Chaos!
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Board Deutsch (German)
Re: CoinTracking - Gewinn/Verlust Portfolio und Steuer Reporting für digitale Coins
by
Zylon
on 19/01/2018, 14:43:17 UTC
Ich hätte eine Frage zu eurem Programm, dass ich so nicht finden konnte.
Werdet Ihr in naher Zukunft eine Berechnung nach der Durchschnittsmethode anbieten?
FIFO und LIFO sind aus dem hgb und nicht für Privatpersonen, ich hatte dazu bereits ein Gespräch mit einem Steuerrechtsanwalt.
Sollte das Finanzamt daher LIFO ablehnen und unberechtigterweise FIFO fordern, wäre es dann immer noch möglich auf die Durchschnittsmethode zu bestehen!

Die Durchschnittsmethode ist steuerlich in der Regel immer noch viel günstiger für den Vieltrader als FIFO!
 
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Board Deutsch (German)
Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
by
Zylon
on 15/01/2018, 13:51:47 UTC
Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!

Ja, sicher alle überprüft vielleicht. Aber der geschätzte Gewinn dürfte noch höher ausfallen.

Ich als Finanzverantwortlicher würde in diesen Amnesiefällen unterstellen, der Betroffene hätte fortan mit den Coins Daytrading betrieben und damit Gewinne erzielt wie man halt so in den einschlägigen Kreisen berichtet:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2384378.0
https://www.youtube.com/watch?v=K798nyZIUXM

Also Faktor 10 in 6 Monaten, sicherlich im Rahmen der Haltefrist, also genähert 19 facher-Ausbuchwert als zusätzlich zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Viel Spaß dann mit dem Erinnern... Grin

Richtig übel, wenn man dann noch alles ausgegeben hat so wie der Typ im video :/
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Board Deutsch (German)
Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
by
Zylon
on 15/01/2018, 13:35:18 UTC
Kann man oder will man das nicht nachweisen, wird dieser Teilbetrag dann nicht einfach vom Finanzamt versteuert, weil man die Haltefrist nicht eingehalten hat?
Zu welchem Zeitwert denn? Zum Ausbuchzeitpunkt? Dann wären ja viele hier fein raus, die sich nicht mehr erinnern können wohin die Coins gingen. So billig wird es nicht werden, jede Wette.

Die Finanzbehörden sind zwar sehr langsam, aber nicht völlig weltfremd wenn es um ihre Einnahmemöglichkeiten geht.

Das habe ich mir auch so gedacht:)
Spielt der Zeitpunkt überhaupt eine Rolle? Ich denke mal, dass alles unter einem Jahr von Finanzamt genau überprüft wird!
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Board Deutsch (German)
Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
by
Zylon
on 15/01/2018, 13:12:16 UTC
Sobald die Coins eine zentralisierte Börse verlassen & nur noch dezentral unterwegs sind ohne zentrale Börsen kann keiner was nachvollziehen wer wem welche Adresse gehört ^^ - da hat jeder seine eigenen Ansichten. Sorry für Offtopic
Ich bin da gar nicht festgesetzt, versuche das nur nachzuvollziehen:)
Also wenn man von seiner 1.Wallet (Finanzamt kennt diese Walletadresse durch die Exchange) einen Teil auf eine andere Wallet überweist, ist man dann nicht in der Nachweispflicht wohin die Coins gewandert sind?
Kann man oder will man das nicht nachweisen, wird dieser Teilbetrag dann nicht einfach vom Finanzamt versteuert, weil man die Haltefrist nicht eingehalten hat?
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Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
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Zylon
on 15/01/2018, 13:00:43 UTC
Aber auch wenn du mehrere Wallets benutzt, wurden diese doch von einer Exchange gespeist, wo man zum ersten Mal Fiat in Crypto umgetauscht hat, und sind somit auch nachvollziehbar für das Finanzamt?!
Man kann angeblich jenseits von Börsen an Kryptowährungen kommen.

Face2Face
BTC ATM unverified
Localbitcoins
Dezentrale Exchanges

Korrekt

Klar!:), wenn man von Anfang an unregistriert kauft, kommt niemand dahinter!
Hat man aber einmal die Coins regular mit FIAT von einer Exchange gekauft, hat das Finanzamt leichtes Spiel bzw. alle Transaktionen sind nachvollziehbar!
Wer ist dann eigentlich in der Nachweispflicht?

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Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
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Zylon
on 15/01/2018, 12:06:39 UTC
Eigentlich ist es doch ganz einfach für das Finanzamt alles nachzuvollziehen, wenn Sie die Walletadresse in den Händen halten, oder sehe ich das falsch?
Über die Wallet kann jede Transaktion nachverfolgt werden, egal ob es sich um Überweiseungen an Börsen oder P2P handelt....

Wenn du nicht-fungible Währungen nutzt, ja.
Außerdem besteht die Möglichkeit mehrere Wallets zu halten.

Mit nicht-fungible meinst du wahrscheinlich Bitcoin/ ETH etc. , Monero wäre wohl fungible?
Aber auch wenn du mehrere Wallets benutzt, wurden diese doch von einer Exchange gespeist, wo man zum ersten Mal Fiat in Crypto umgetauscht hat, und sind somit auch nachvollziehbar für das Finanzamt?!
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Re: Wie kriegt das Finanzamt raus, wo und ob ich Krypto Gewinne habe?
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Zylon
on 15/01/2018, 11:53:13 UTC
Eigentlich ist es doch ganz einfach für das Finanzamt alles nachzuvollziehen, wenn Sie die Walletadresse in den Händen halten, oder sehe ich das falsch?
Über die Wallet kann jede Transaktion nachverfolgt werden, egal ob es sich um Überweiseungen an Börsen oder P2P handelt....
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Re: NEM (XEM) Official Thread - 100% New Code - Easy To Use APIs
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Zylon
on 12/12/2017, 17:00:55 UTC
The project seems to have great potential and it looks like to be suitable time to buy (BTC/NeM exchange rate seems to reach the buttom). Nice time to step in the project for long term game?

absolutly YES, but nothing is for sure! Smiley
We didn't expect that rise now, because we were waiting for other big news, there is so much to come in the next months!;)