Laut nwb Dokument sollen die Anschaffungskosten meiner am 01.08. erhaltenen BCH der EUR Marktwert an diesem Tag sein. Ein wenig seltsam, da der Markt an dem Tag ja eigentlich erst entsteht. Nimmt man da einfach den Preis am Ende des Tages?
Die Anschaffungskosten des Ursprungscoins sollen unverändert bleiben. Macht Sinn da 2018 ja noch weitere Forks waren, da kann ich ja nicht rückwirkend die Anschaffungskosten für die dann bereits steuerlich behandelten Anschaffungen in 2017 ändern.
Aber es wird bei dem Verfahren nichts mehr aufgeteilt, so wie ich das vorher öfter gelesen habe. Mit jedem Fork erhöhen sich meine Gesamtanschaffungskosten. Wirkt seltsam. Cointracking empfiehlt Anschaffungskosten von 0 EUR für den Forkcoin anzugeben... also quasi ein 100% / 0% split. Reflektiert auch die tatsächlichen Anschaffungskosten und ich muss nie rückwirkend was anpassen. Mir wär das nwb Verfahren natürlich lieber da ich dann weniger Gewinn habe und entsprechend weniger versteuern muss. Aber ist doch komisch?
Wie ist das eigentlich bei Trades mit dem Ursprungscoin vor dem Fork? Hab ich da auch Erlöse wenn ich Anschaffungskosten habe? Oder Verkaufe ich meine pre-fork BCH immer für 0 EUR wenn ich die BTC Trades zwecks Dokumentation des Anschaffungszeitpunkts in Richtung BCH dupliziere?