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Showing 20 of 23 results by cryptium20
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 28/05/2019, 21:46:31 UTC
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Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".

Danke. Also ich wusste schon dass man davon ausgeht die Haltefrist bleibt gleich aber wie sie schon sagen ein Restrisiko bleibt. Deswegen wollte ich wissen bei welchen Coins that ganze automatisch geht. PoS ist kein Problem solange man die Kontrolle hat und bestimmt ob man Coins bekommt oder nicht.

Cardano erlaubt Staking mit Mining Pools aber das ganze ist nicht automatisch nehme ich an?
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 28/05/2019, 21:44:35 UTC
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IOTA hat kein Proof of Stake und auch keine Fees! Da sämtliche Coins bereits verteilt sind, ist die einzige Möglichkeit an Coins zu kommen diese zu kaufen. Komodo entlohnt "automatisch", da kriegt man 5% Zinsen.

Danke. Gut zu wissen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 28/05/2019, 18:25:57 UTC
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Ich bin ja nicht "pienzig" aber über ein kleines "Danke" hätte ich mich gefreut, schließlich hat mich der Versuch, dir die Frage so anschaulich wie möglich zu gestalten, ca. 20 Minuten meines Lebens gekostet (nicht das mich jemand dazu gezwungen hätte Wink )

Stimmt du hast schon recht. Danke für den Aufwand!

Wäre gar nicht notwendig gewesen so ins Detail zu gehen.

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Handelt es sich bei IOTA oder Cardano um "Proof of Stake"? Vermehren sich deine (M)IOTA oder ADA?

Also es gibt staking d.h man kann schon Coins verdienen soweit ich verstehe.

Nur der wichtige Unterschied ist nicht ob man staken kann oder sonst irgendwie Coins verdienen sondern ob das automatisch passiert, also es werden einem einfach Coins untergejubelt oder ob man erst etwas tun muss z.b eine Box checken oder sonst einem Pool beitreten was auch immer.

Schlecht ist wenn das ganz automatisch passiert ohne dass es einem bewusst ist. Macht das mit der Steuer viel komplizierter und die paar Prozent die man in der Regel bekommt sind das auch nicht wert.

Deswegen frage ich ob es Coins gibt die einen automatisch entlohnen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 28/05/2019, 16:51:15 UTC
Also man kann immer wieder lesen, dass Coins die Zinsen abwerfen also das Kapital vermehren wenn man sie hält sind nicht steuerbefreit mit 1 Jahr Haltefrist.

Verleihen kann man diverse Coins aber es gibt doch auch welche die sich von alleine vermehren, die einen  fürs Aufbewahren im Depot belohnen?

Kann doch dann auch von dieser Regel betroffen sein?

Welche von den Top 10-20 Coins sind das eigentlich? Ich glaube z.B man verdient GAS wenn man NEO hat.

Welche noch, ist IOTA, Cardano betroffen?


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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 28/05/2019, 06:38:34 UTC
ich habe eine "dumme" Frage zu Besteuerung von Kursgewinnen.

Also wenn ich 1000 Euro in Bitcoin investiere und diese nach 6 Monaten 3000 wert sind und ich 1000 Euro BTC verkaufen will:

sieht das folgendermassen aus:

Ich verkaufe 33% der gekauften Coins die mich 330 Euro gekostet haben, somit ist der Gewinn 1000-330 = 670 Euro.

Also es werden somit 670 Euro versteuert.

Kann ich jetzt die verbleibenden 2000 Euro in BTC noch weitere 6 Monate halten, und die dann steuerfrei verkaufen auch wenn diese aus dem selben Wallet/Depot sind?
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 20/05/2019, 20:34:13 UTC
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Man kann immer nur hören "Die Einordnung der Kryptowährungen ist noch nicht abschließend geklärt". Ja das ist ein schöner Satz, wenn mir das FA beim Kryptotrading Gewerblichkeit vorwirft.

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Ich denke das ist Absicht weil so kann die Finanz sich alles offen halten.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 20/05/2019, 11:02:22 UTC
Gibt es besondere Gegebenheiten bei denen private Vermögensverwaltung trotzdem als gewerblich eingestuft werden kann wenn der Gewinn im Vergleich zu anderen Einkommensquellen hoch ist, macht das einen Unterschied?

Bsp. 1 - Jemand investiert privat in BTC oder Aktien und hat aber sonst kein Einkommen und verwendet die Gewinne nicht um Lebenserhaltungskosten zu decken. Ist das privat oder gewerblich?

Bsp. 2 - Jemand investiert privat in BTC oder Aktien und hat aber sonst kein Einkommen und verwendet die Gewinne um Lebenserhaltungskosten zu decken lebt also davon.

Bsp. 3 - Jemand investiert privat in BTC oder Aktien und hat aber ein Einkommen das kleiner als die Spekulationsgewinne sind aber verwendet die Gewinne nicht um Lebenserhaltungskosten zu decken. Ist das privat oder gewerblich?

Bsp. 4 - Jemand investiert privat in BTC oder Aktien und hat aber ein Einkommen das kleiner als die Spekulationsgewinne sind und verwendet die Gewinne um Lebenserhaltungskosten zu decken. Ist das privat oder gewerblich?




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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 12:30:33 UTC
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Zudem kommen deine IOTA ja irgendwo her, in der Regel von einer  und dort kannst du natürlich auch nachweisen, dass der Account dir gehört.

Wie? Börsen schliessen ja oft und ich brauche was das ich offline speichern kann.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 12:14:35 UTC
wie signiert man mit Nano Ledger?

Der Nano Ledger unterstützt ja mehrere Coins. Um welche geht es denn? Bei MyEtherWallet (Ethereum) kannst du zum Beispiel mit dem Ledger sicher connecten und dort auch signieren.
Bei Bitcoin unterstützt der Ledger das direkt siehe z. B. http://coinkraft.de/2018/09/16/so-signieren-sie-eine-nachricht-mit-ihrer-bitcoin-adresse-ledger-wallet/

Edit der oben genannte Artikel scheint eine schlechte deutsche Übersetzung zu sein (Bitcoin Gabeln  Grin ): Im Zweifel hier gucken https://coinsutra.com/sign-message-ledger-wallet/

wie ist das bei anderen Altcoins z.b IOTA
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 12:04:33 UTC
wie signiert man mit Nano Ledger?
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 11:43:05 UTC
⭐ Merited by qwk (1)
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Ganz kleinlich ist man ja nie im Besitz der Coins, aber Eigentümer. Die sind "auf der Blockchain". Man hat nur Zugang dazu ... Wink
Schlussfolgerung: Man muss das Eigentum nachweisen. (Ich kann ja auch Eigentümer von etwas sein, was ich aber im Moment nicht besitze -> Beispiel ein Freund fährt mein Auto)

Gute Frage. Nano Ledger kann die Historie exportieren als Excel aber das ist kein Beweis dass es in  deinem Besitz war.

Bei vielen Börsen gibt es auch keine Kaufbelege die wie eine Rechnung ausgestellt werden.

 Wenn der Nano kaputt geht kann man zwar die Coins wiederherstellen aber ich weiss nicht ob auch die Transaktionen gespeichert werden?

Online Wallets von Börsen sind allerdings riskant und schliessen manchmal auch permanent. Cold Storage ist sicherer und sinnvoller.

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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 10:01:27 UTC
Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
Na, wenn Du sagst, daß Blockchain alleine manchmal nicht ausreicht (was ich für ein Gerücht halte. Gibst dazu schon Gerichtsverfahren?), hast Du Dir die Frage, wieviel zuwenig ist, doch schon selbst beantwortet.  Wink

Habe ich hier im Forum gelesen. Smiley

Angeblich soll jemand die Blockchain als Beweis verwendet haben, die haben gemeint das reiche ihnen nicht weil die Blockchain zeigt nur wie lange die Coins im Wallet lagen nicht ob ihn zu diesem Zeitpunkt das Wallet schon gehört hatte und er hat zahlen müssen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 08:35:56 UTC
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Allerdings müsstest Du natürlich evtl. entstandene Gewinne aus dem LTC->ETH Tausch versteuern, sofern die LTC nicht auch ein Jahr gehalten wurden,
gleiches gilt für evtl entstandenen Gewinne aus dem ETH->DOGE Tausch, sofern die ETH nicht ein Jahr gehalten wurden.  

Ja das ist natürlich klar.

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Grundsätzlich muss erstmal garnichts dokumentiert werden.
Beim steuerbefreiten Verkauf nach >1Jahr gibst Du die Trades/Gewinne ja ohnehin nirgends an, weils auch niemanden was angeht.

Das ist schon klar aber ich gehe davon aus dass man in die Situation kommt die Haltedauer/Gewinn beweisen zu  müssen.

Mehr ist besser klar, die Frage ist wieviel ist zuwenig? Blockchain alleine kann manchmal nicht ausreichen.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 18/05/2019, 08:04:58 UTC
Wie sieht es mit Dokumentation aus? Was ist zwingend notwending was nicht?

Müssen die ursprünglichem Eingänge bis zu Fiat Quelle dokumentiert sein, oder reicht der letze Verkauf der steuerelevant ist aus?

Z.b Ich halte mehr als ein Jahr. Coin kam von Fiat of LTC von LTC auf ETH und von ETH auf  DOGE.

Der Doge wird ein Jahr gehalten und dann verkauft. Muss ich die gesamte Transaktionskette nachweisen damit die Dogegewinne steuerbefreit sind oder reicht der DOGE Kauf/Verkauf aus?

Was muss dokumentiert werden? Soweit ich es verstehe reicht die Blockchain Info nicht immer aus da man argumentieren kann der Coin lag zwar solange am Wallet das den Besitzer aber wechseln kann.

Wenn ich den Doge gekauft habe muss ich jeden Trade der beim Kauf entstand festhalten(Screenshot) oder reicht es dass ich einen Screenshot vom Transfer auf das Wallet mache also Adresse, Datum, Anzahl der Coins und Name des Coins um zu beweisen dass ich den Coin so lange schon besessen hatte?

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Re: kann ich gewerblich bitcoin ankaufen oder unterliege ich regulierungen?
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cryptium20
on 17/05/2019, 20:11:30 UTC
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Wo die Grenze verläuft, ist je nach Finanzamt ebenfalls unterschiedlich und Auslegungssache. Ich glaube aber kaum, dass etwas als gewerblich eingestuft wird, wo die klare Absicht nicht erkennbar ist.

schwer zu sagen. Ich kenne mich da nicht so aus. Mein Eindruck ist aber schon dass sie versuchen so viel rauszuholen als möglich.

Ich denke mir auch sie halten sich das gerne offen und wollen sich nicht festlegen.

Wenn du Steuern absetzen möchtest versuchen sie es als Liebhaberei darzustellen, wenn du Gewinne nicht versteuerst stufen sie dich als gewerblich ein.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 17/05/2019, 16:08:37 UTC
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Ich kenne Beispiele, wo das Finanzamt gewerblich tätigen Menschen unterstellt hat, dass alles, was sie irgendwie mit Bitcoin & Co. machen, immer in ihr Gewerbe fällt.Dagegen kann man sich wehren, dann ist es aber sinnvoll, eine besonders saubere Trennung nachweisen zu können.

Meinst du Leute die mal etwas for Krypto gemacht haben zb. programmiert für ne Krypto Firma oder Leute die sich mit BTC bezahlen haben lassen ein paar mal  für  etwas was nichts mit Krypto zu tun hatte.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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cryptium20
on 17/05/2019, 13:20:39 UTC
Ich hatte das schon in einem anderen Thread gepostet aber ich stelle die Frage hier nochmal.

Kann man eigentlich selbst wenn man gewerblich tätig trotzdem auch noch als Privatperson investieren und nach 1 Jahr Frist steuerfrei verkaufen?

Wie sieht es aus wenn ich Coins in andere Coins tausche wird das schon als Veräußerung eingestuft?

Beispiele:

1. Ich bin selbständig tätig ausserhalb des Kryptobereichs und lasse mich in BTC auf ein Wallet bezahlen. Ich tausche den BTC gegen Altcoins and schicke die auf ein eigenes Wallet das nicht für meine Tätigkeiten verwendet wird um Krypto im Privatbesitz zu halten und nach 1 Jahr Haltefrist keine Steuer bezahlen zu müssen falls Kursgewinne entstehen.

Steuern auf den durch die Bezahlung verdienten Betrag in BTC werden klarerweise abgetreten an die Finanz.

Wäre das ein korrekter Übertrag aufs Privatvermögen oder ist das nicht zulässig und ich muss zuerst auf mein Bankkonto in Fiat umwechseln lassen und dann nochmal von Fiat zu Altcoin?

2. Ich bin gewerblicher BTC Miner und mine mir einige BTCs. Ich entnehme diese indem sie in Alts tausche und auf mein Privatwallet lege. Der Mining Gewinn wird versteuert. Nach 1 Jahr verkaufe ich die Alts privat mit Kursgewinn steuerfrei.

Ist das steuerrechtlich korrekt?

3. Ich bin gewerblicher Supertrader und handle BTC gegen XMR. Ich habe einen Überschuss an BTC auf meinem Handelskonto aufgrund von Gewinnen. Ich tausche diese BTC gegen LTC und lege diese auf mein Privatwallet.  Die BTC/XMR gewinne werden normal versteuert am Ende des Jahres und der LTC wird nach 2 Jahren mit Kursgewinn privat verkauft ohne das Steuern anfallen.

Sind diese Beispiele korrekte Durchführungen oder geht eine Entnahme nur über Fiat und Bankkonto bzw. wird das sowieso als Steuertrickersei gewertet weil man davon ausgeht alles was ein professioneller Trader/Miner/Unternehmer/Selbstständiger macht ist als gewerblich einzustufen?

Oder bedarf es spezieller Massnahmen/Aufzeichnungen(Ausser Blockchain/Screenshots) damit die Finanz so etwas als gültig akzeptiert?
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Entnahme Gewerbevermögen durch Tausch in Altcoins (Steuer)
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cryptium20
on 17/05/2019, 09:18:16 UTC
Wie sieht es aus wenn ich Coins in andere Coins tausche wird das schon als Veräußerung eingestuft?

Beispiele:

1. Ich bin selbständig tätig ausserhalb des Kryptobereichs und lasse mich in BTC auf ein Wallet bezahlen. Ich tausche den BTC gegen Altcoins and schicke die auf ein eigenes Wallet das nicht für meine Tätigkeiten verwendet wird um Krypto im Privatbesitz zu halten und nach 1 Jahr Haltefrist keine Steuer bezahlen zu müssen falls Kursgewinne entstehen.

Steuern auf den durch die Bezahlung verdienten Betrag in BTC werden klarerweise abgetreten an die Finanz.

Wäre das ein korrekter Übertrag aufs Privatvermögen oder ist das nicht zulässig und ich muss zuerst auf mein Bankkonto in Fiat umwechseln lassen und dann nochmal von Fiat zu Altcoin?

2. Ich bin gewerblicher BTC Miner und mine mir einige BTCs. Ich entnehme diese indem sie in Alts tausche und auf mein Privatwallet lege. Der Mining Gewinn wird versteuert. Nach 1 Jahr verkaufe ich die Alts privat mit Kursgewinn steuerfrei.

Ist das steuerrechtlich korrekt?

3. Ich bin gewerblicher Supertrader und handle BTC gegen XMR. Ich habe einen Überschuss an BTC auf meinem Handelskonto aufgrund von Gewinnen. Ich tausche diese BTC gegen LTC und lege diese auf mein Privatwallet.  Die BTC/XMR gewinne werden normal versteuert am Ende des Jahres und der LTC wird nach 2 Jahren mit Kursgewinn privat verkauft ohne das Steuern anfallen.

Sind diese Beispiele korrekte Durchführungen oder geht eine Entnahme nur über Fiat und Bankkonto bzw. wird das sowieso als Steuertrickersei gewertet weil man davon ausgeht alles was ein professioneller Trader/Miner/Unternehmer/Selbstständiger macht ist als gewerblich einzustufen?

Oder bedarf es spezieller Massnahmen/Aufzeichnungen(Ausser Blockchain/Screenshots) damit die Finanz so etwas als gültig akzeptiert?



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Re: kann ich gewerblich bitcoin ankaufen oder unterliege ich regulierungen?
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cryptium20
on 17/05/2019, 08:36:52 UTC
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Eine Farm im eigenen Keller ist vermutlich immer noch, zumindest in Deutschland, als Liebhaberei abzutun...
Gut, ich weiss nicht wie gross den Keller und deine Stromzufuhr nach hause ist, aber so lange das nicht ungewöhnlich aussergewöhnlich ist ist das schon noch privat meiner meining nach.

Bist du sicher, ich dachte minen, ausser am privat PC ist schon gewerblich?

Ich glaube Liebhaberei gilt nur wenn es keine Absicht gibt Gewinne zu machen.
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Re: kann ich gewerblich bitcoin ankaufen oder unterliege ich regulierungen?
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cryptium20
on 17/05/2019, 07:53:44 UTC
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Kriterien für die Gewerblichkeit:
Selbständig (nicht freiberuflich)
Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
Gewinnerzielungsabsicht
Außenwirkung
Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.

Außenwirkung heisst dass man sichtbar erkennbar ist?

Aber somit  wären Miner ja auch nicht gewerblich wenn sie eine Farm im eigenen Keller betreiben?