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Showing 4 of 4 results by cryptomoon__
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Board Anfänger und Hilfe
Re: Proof of Stake und das leidige Steuerthema
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cryptomoon__
on 26/01/2018, 11:59:19 UTC
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4) Bei dem Verkauf der durch pos.generierten Coins fallen keine weiteren Steuern an. Schließlich liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nur dann vor, wenn du das Wirtschaftsgut gekauft hast (-> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privates-veraeusserungsgeschaeft.html). Die Gewinne sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Hier ist sowohl ein hohes Risiko aber auch ein hoher Gewinn, abhängig von der späteren Kursentwicklung möglich.

Eine spezifische Frage hierzu, mit folgendem Szenario:
Man habe einen Stack von coins (XXX), der neue proof-of-stake coins (YYY) generiert. Die neuen coins treffen am selben wallet ein; die 25% Abgeltungssteuer wird wie gehabt bei Eintreffen am wallet erhoben, und zwar auf die YYY coins. Wenn man nun aber zu einem späteren Zeitpunkt die pos. generierten YYY coins z.B. gegen BTC tauschen will, werden ja bei der FIFO Methode zuerst die XXX coins aus dem Stack herangezogen, oder liege ich da falsch?

Heißt das, dass dann (wegen der 10 Jahre Haltedauer) bei solch einem Tausch die Einkommenssteuer (inkl. Kirchensteuer, etc) auf den Gewinn erhoben wird und man erst nach 10 Jahren die Möglichkeit hat, an seine YYY coins zu kommen, ohne eine zusätzliche Steuer neben der Abgeltungssteuer zahlen zu müssen?

Kann man dieses Problem ggf. umgehen, indem man YYY coins, die am wallet ankommen, sofort in BTC tauscht?

Irgendetwas muss ich da doch übersehen haben, denn sonst kommt mir das ja wie eine doppelte Besteuerung vor. Man muss doch irgendwie an seine "Zinsen" herankommen, ohne die Hauptkapital-Investition anzurühren.

Grüße,
lustiz

-Richtig, bei der FIFO-Methode werden zuerst die "XXX" Coins aus dem Stack herangezogen.

-Richtig, erst nach 10 Jahren kommst du steuerfrei an deine Gewinne (Neben der Kapitalertragssteuer)

-Wie Du schon erkannt hast, werden bei der Fifo-Methode zuerst die "XXX" Coins als Grundlage für ein privates Veräußerungsgeschäft herangezogen. (Anschaffungskosten: Preis, für den Du die "XXX"-Coins anteilig erworben hast, Veräußerungspreis: Preis der pos-generierten Coins zum Zeitpunkt jeweils des Eintreffens, Gewinn/Verlust = Differenz). Sagen wir du hast auf einem Exchange 100 "XXX"-coins für 1 Euro erworben. Du generierst via pos nun 3 Münzen. Der Kurs steht bei 2 Euro. Wenn wir nach der Fifo-Methode gehen und Du am selben Tag des Eintreffens die 3 Coin veräußert, löst Du (neben der Kapitalertragssteuer) ein privates Veräußerungsgeschäft aus.
Rechnung:
Kapitalertragsteuer = 3 * 2 * 0,25 = 6 * 0,25 =1,5 Euro
------
Anschaffungskosten = 3 * 1 Euro = 3Euro
Veräußerung = 3 * 2 Euro = 6 Euro
Gewinn = 3 Euro (Anzuwenden ist der persönlicher Steuersatz);

Fazit: Du umgehst dieses "Problem" also nicht.

Nutzt man bei der Steuererklärung die LIFO-Methode, so sieht die Sache natürlich anders aus ->
Rechnung:
Kapitalertragsteuer = 3 * 2 * 0,25 = 6 * 0,25 =1,5 Euro
------
Anschaffungskosten = 3 * 2 Euro = 6Euro
Veräußerung = 3 * 2 Euro = 6 Euro
Gewinn = 0 Euro (Anzuwenden ist der persönlicher Steuersatz);

(No financial Advise)

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Board Anfänger und Hilfe
Re: Proof of Stake und das leidige Steuerthema
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cryptomoon__
on 26/01/2018, 11:37:06 UTC
Hallo,

ich habe heute mit der Steuerbehörde telefoniert und neue Erkenntnisse erlangt. Werden pos-generierte Coins verkauft liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Anschaffungspreis ist hier der Tageskurs zum Zeitpunkt der Generierung. Hier ein Beispiel (LIFO-Methode): Durch pos generiere ich 1 Coin. Der Tagesschlusskurs ist bei 10 Euro. Nun fällt hier erst einmal 25% Kapitalertragssteuer an.(2,50 Euro). Der Kurs steigt nun auf 20Euro und ich verkaufe den einen Coin. Es liegt nun ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Gewinn beträgt 10 Euro und wird unter sonstigen Einkünften mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. (Falls der Kurs bei z.B 2 Euro gelegen hätte, könnte man hier ein Verlustgeschäft deklarieren -> 8 Euro Verlust. Dieser Verlust kann allerdings nicht mit der Kapitalertragssteuer verrechnet werden.)

Liebe Grüße
Cryptomoon
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Board Anfänger und Hilfe
Re: Proof of Stake und das leidige Steuerthema
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cryptomoon__
on 20/01/2018, 15:52:51 UTC
https://www.finanzgefluester.de/steuerfalle-proof-of-stake/

Hier gibt wird das Thema angeschnitten. Ich würde jetzt erstmal eine vorläufige Antwort geben. Keine Gewähr.

1) 25% Kapitalertragssteuer, Zeitpunkt: Eintreffen der durch pos-generierten Coins auf Dein Wallet. Wert: Kurs/Tagesschlusskurs zum Zeitpunkt.

2) Du brauchst die folgenden Daten: Anzahl der d. pos-gerierten Coins, Zeitpunkt, Kurs/Schlusskurs zum Zeitpunkt. (Am besten die Steuer direkt in einer weiteren Spalte direkt berechnen und für das Jahr aufkumulieren.)

3) Diese Einnahmen sind Einkünften aus Kapitelvermögen zuzuordnen. Du gibst deinen akkumulierten Betrag bei der Steuererklärung an. Soweit ich weiß gibt es hier einen Freitbetrag von 801 Euro im Jahr. (Wenn Du einen Freistellungsauftrag für z.B ein anderes Konto erstellt hast ist die Höhe d. Freistellungsauftrages von dem Freibetrag abzuziehen. Außerdem musst Du natürlich auch andere Kapitalerträge hier mit einberechnen.)

4) Bei dem Verkauf der durch pos.generierten Coins fallen keine weiteren Steuern an. Schließlich liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nur dann vor, wenn du das Wirtschaftsgut gekauft hast (-> http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/privates-veraeusserungsgeschaeft.html). Die Gewinne sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Hier ist sowohl ein hohes Risiko aber auch ein hoher Gewinn, abhängig von der späteren Kursentwicklung möglich.

5) Nein, dafür verdienst Du ja auch passives Einkommen Wink.

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Re: Proof of Stake und das leidige Steuerthema
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cryptomoon__
on 20/01/2018, 15:21:12 UTC
Leider behandelt der Steuer FAQ dieses Thema nicht ausreichend. Eine kurze Antwort/kurzer Verweis wäre hilfreich.

Danke