danke für deine Antwort =)
Würde es dir was ausmachen, deine genaue Formulierung zu nennen, bei der die Bafin entschieden hat, dass du keine Lizenz benötigst? Es scheint mir so, dass es stark an der Formulierung liegt, was die Bafin dann dazu sagt.
Man darf nicht Ankaufen und Verkaufen, sondern nur eines von beiden? Wenn ich beides mache, verkaufe ich doch logischerweise auch nur die Coins, die ich bereits besitze, also wo ist der genaue Unterschied?
Man darf ja nicht im Auftrag dritter handeln. Demnach muss man vermutlich die Coins tatsäclich schon vorher besitzen und darf sie nicht extra für einen Verkauf kaufen. Das heißt man muss die maximal angebotene Menge an Bitcoins immer in der Hinterhand halten. Oder?
Gerne auch via PN.
Zum Thema Sofortüberweisung:
Ich glaub happycoins oder so ähnlich heißen die, bieten sofortüberweisung an. Demnach wäre meine Vermutung, dass sie da bei SOFORT auch irgendwelche anderen Angaben gemacht haben, wodurch Sofortüberweisung ohne diesen Käuferschutz funktioniert. Könnte man evtl nochmal nachfragen, wie die das gelöst haben.
Auch ist deren Umgang mit dem Betrugsthema besser gelöst als bei dir.
Ist natürlich konkurrenzmäßig gesehen doof, wenn nun einer vom anderen abguckt, aber ist ja auch nicht verboten, nehme ich mal an.
(kein verwertbarer Nachweis über Versand)
da kann man nicht zufällig die Blockchain für benutzen? Ist doch eig ein sehr guter Nachweis für den Versand

Edit:
hier
http://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html steht z.b folgendes:
Auch wenn dies für viele Beteiligten überraschend sein mag, betreibt z.B. bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG, der nach außen (z.B. in Internet-Foren o.ä.) kundtut, dass er regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft.
Daraus kann man schließen, dass es egal ist, ob dir die Bitcoins gehören oder nicht, du brauchst eine Lizenz, die aber natürlich eine viel zu hohe Hürde darstellt.
D.h. die offizielle Meinung der Bafin ist eig, dass du eine Lizenz brauchst. Nun ist halt die Frage, wie du es geschafft hast, eine gegenteilige Antwort zu erhalten.
Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Da der Schriftverkehr über meinen Anwalt lief, werde ich mir die Schreiben geben lassen, kann ein paar Tage dauern.