Guten Abend,
erstmal vorab - toller Thread, ich habe mir viele der Seiten interessiert durchgelesen.
Da der 31.5 naht beschäftige ich mich gerade etwas mit dem Thema Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017.
Laut cointracking muss ich ca. 1300 an Gewinn aus dem Handel mit Coins versteuern. Das werde ich in Elster in der Anlage SO Zeile 48 so angeben und den Steuerreport von Cointracking dem FA zuschicken.
Was mir aber viel wichtiger ist sind die Gewinne, die ich evtl. dieses Jahr realisiere, nach Ablauf der 1 Jahr Haltefrist unter Berücksichtigung des FIFO-Prinzips. Hier habe ich Verschiedenes gehört. Zum einen soll die Angabe solcher Gewinne gar nicht nötig sein, da sie ja steuerfrei sind, von anderen wird wieder betont, dass nur das Finanzamt Gewinne als "steuerfrei erklären kann". Gibt es da von den hier anwesenden Experten schon eine eindeutige Meinung zu?
Ich hab grundsätzlich kein Problem damit dem Finanzamt meine Coins die ich aktuell halte mitzuteilen, in Form irgendeiner bei cointracking.info erhältlichen Übersicht. Ich will einfach später keinen Stress. Ist es sinnvoll, so eine Übersicht bei der Steuererklärung für 2017 schon beizufügen, oder ist es eh (wenn überhaupt) fällig in der Steuererklärung von 2018?
Viele Grüße
Moin,
ich kopiere dir mal die Fragen und Antworten dazu aus meinem FAQ:
F: Gibt es Trades die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?A1: Trades sind
steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne innerhalbe eines Jahres unter 600 liegen (§ 23 Absatz 3 Satz 5)
A2: Trades sind
nicht steuerbar wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt (Umkehrschluss aus § 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1)
F: Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?A1: Zitat Elster.de bezügliche steuerfreien Trades:
Die Abgabe einer Anlage SO ist insoweit entbehrlich, als Sie im Kalenderjahr 2017 keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt haben oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro, im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten / Lebenspartner weniger als 600 Euro betragen haben. Haben Sie innerhalb der oben genannten Fristen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, geben Sie bitte die Anlage SO ab.A2: Die Anlage SO sieht auch nicht vor das nicht steuerbare Trades angegeben werden müssen
Randnotiz: Ob man dennoch sein FA darüber informieren möchte, gerade wenn man einen hohen Betrag auf seinem Girokonto erwartet, ist euch ganz selbst überlassen. Folgender Text in einem Anschreiben an das FA wäre möglich:
Ich habe im Jahr xyz mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Ich möchte mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr xyz indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.
Grüße