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Re: Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es?
by
Chefin
on 27/02/2015, 07:34:05 UTC
Vielen dank für die Antworten. Dabei werde ich es auch belassen, nur noch eine Sache, die mir merkwürdig erscheint:

Wenn du bitcoin direkt in dodgecoin tauscht, würde zb noch kein Gewinn anfallen, auch wenn du durch Kurssteigerungen rechnerisch mehr hast. Aber wenn du bitcoin gegen Euro und dann diese Euro gegen dodgecoin tauscht ist der Gewinn realisiert.

Hast du verlässliche Quellen, die diese Aussage stützen? Das widerspricht allen Informationen, die ich kenne. Einerseits aus einer persönlichen Beratung bei einer Kanzlei, die sich mit dem Thema auskennt. Andererseits durch verschiedene Internetquellen:


Hier greife ich auf Aussagen unserer Buchhaltung zurück. Wenn wir heute abfallkupfer zurück geben, bekommen wir eine "Gutschrift". Da wir Lackdraht haben ist natürlich Lack als Abfall drauf, also bekommen wir weniger. Aus 100kg Altkupfer wird eine Gutschrift von ca 85kg. Beim nächsten Einkauf bekommen wir also statt 100kg dann 185kg für den Preis von 100kg. Der Lagerbestand steigt, damit der Wert des Lagers. Verbuchen und als Gewinn verrechnen müssen wir aber das ganze erst, wenn wir es verkaufen. Finanzbuchalterisch gibt es den begriff: Gewinn realisiert wurde und der bezieht sich immer auf Euro. Weil momentan sinkt der Kupferpreis ja, dadurch haben wir Verluste im Wert. Allerdings haben wir Teile des Bestands gekauft als er bei 2500-3000Euro/Tonne war. Einige Drahtstärken sind nachgekauft weil verbraucht, andere zehren wir immer noch vom damaligen EK. In der Buchhaltung steht dieser Posten zwar drin und wird "gewichtet" also alle Einkäufe und Entnahmen preismässig auf ein Mittelmass normiert. Das passiert immer in der Inventur am Jahresende. Und dann entsteht ein neuer Preis. Sobald wir dieses Kupfer übers Jahr verbrauchen wird genau dieser Preis benutzt und daraus der Gewinn ermittelt den wir erzielt haben und folglich versteuern müssen.

Bitcoin wurde nicht als Ware sondern als Finanzobjekt anerkannt und damit aus der Umsatzsteuer rausgenommen beim Handel. Miner die Bitcoin erzeugen müssen(soweit ich weis, aber momentan keine aktuellen Infos) Umsatzsteuer abführen für ihre erzeugten Coins.

Realisiert ist ein gewinn immer erst wenn er in der staatlich verordneten Währung bereit steht. Nicht wenn er theoretisch vorhanden ist. Verkaufe einen Oldtimer oder ein Bild. Gewinn hast du dann wenn du das Bild real verkaufst. Nicht wenn der Picasso den dein Uropa damals als Mietersatz von einem armen Künstler bekommen hat noch an der Wand hängt. Auch wenn er inzwischen 100 Millionen wert wäre.

Anfragen beim Finanzamt sind ok, sie sind zur Hilfe verpflichtet per Gesetz. Aber sie sind weder verpflichtet Auslegungen immer zu deinen Gunsten zu machen noch liegt es in ihrem Interesse. Also wird im Falle von Abwägungen immer eher gegen dich entschieden. Und dann kommt eben das Beispiel das ich sagte zum tragen. Ob eine neue Haustüre eine Schonheitsmassnahme(nicht absetzbar) ist die der Besitzer möchte oder eine notwendige Renovierung(Absetzbar weil vermietet) ist meist eine Auslegungssache. Und wenn du auf solche Dinge stösst darfst du sicher sein, das der Steuerberater dir etwas anderes empfiehlt als der Finanzbeamte.

Und ja...ich habe auch Finanzbeamte kennengelernt die Bürgerfreundlichkeit als zweiten Studienzweig hatten. Ist aber eher die Ausnahme.