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Board Off-Topic (Deutsch)
Re: GEZ sparen
by
real1510
on 14/07/2017, 11:34:10 UTC
Quote from: OLG Stuttgart - 08.06.2017 - 19 VA 17/16 - Barzahlung einer auf Euro lautenden Schuld
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Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).

Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall:
Quote from: BGH - 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
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29 Geldschulden  sind  nach  der  gesetzlichen  Regelung  grundsätzlich  durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch  Banküberweisung  ist  zulässig,  wenn die  Parteien  dies  vereinbart  haben.
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So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.

Die beteiligten Richter können sich jetzt nochmal bewähren und den Verdacht des vorsätzlichen Handelns ausräumen:
Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.

Sollten sie die Gelegenheit nicht nutzen gibt es vermutlich keine andere Möglichkeit mehr als auf einer Strafverfolgung zu bestehen oder aber vor dem organisierten Verbrechen zu kapitulieren.