Was ich aber auf keinen Fall sehe ist, dass die Ref-BTCs evtl. doppelt besteuert werden.
Das werden sie nicht.
Beim Erhalt werden die Ref-BTCs (einmalig) besteuert.
Wenn bei späterer Veräußerung und vor Ablauf der Haltefrist Kursgewinne anfallen, dann werden eben diese Kursgewinne (ebenfalls einmalig) besteuert.
Von doppelter Besteuerung kann also keine Rede sein.
Ich würde das als doppelte Besteuerung bezeichnen. Aber das ist dann Wortklauberei, was wir hier machen würden. Ich weiß, was du meinst.