b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
Hm, hier könnte man es sich schön rechnen. Bei NEM gab es am Anfang den NEM-Stake, der ja einer festen Menge an XEM entsprach.
Die Registrierung für NEM und somit der "Kauf" war ja im Januar/Februar 2014, der Release war erst im März 2015. Somit konnte man bis dahin keine Einkünfte damit erzielen.
Allerdings wird das Finanzamt wohl diesen Tausch von NEMStake zu Xem als Transaktion werten, oder?
Ausserdem:
Gilt das ganze mit den 10 Jahren nur/(erst), wenn man das Einkommen generiert
hat, oder auch bereits wenn man es theoretisch generieren
könnte?
Wenn nach einem Jahr, nach Zulauf der Coins (alle an einem festen Datum) das allererste Mal geharvested wird, ergibt sich daraus KEINE 10 Jahre Haltefrist mehr? Die 10 Jahre Haltefrist ergibt sich demnach nur, wenn mit den Coins innerhalb des ersten Jahres ein harvesting generiert wurde. Oder?