Ich muss zugeben, ich war jetzt zu faul mir die ganzen Seitem davor durchzulesen. Deshalb frage ich einfach mal:
Angenommen man hat vor über einem Jahr BTC bar gekauft und in einem paper wallet gespeichert. Da es bar war, gab es logischerweise keine Belege für den Kauf. Im paperwallet ist aber zu erkennen, wann die BTC eingezahlt wurden.
Wenn man jetzt einen Teil auszahlt, reicht es dann dem Finanzamt aus zb. einen Screenshot des Paperwallet zu senden, auf dem zu erkennen ist, wann die BTC eingezahlt wurden?
Alle Informationen (private key) sind zum paper wallet vorhanden, somit ist es erwiesen, dass man der Besitzer dieses Wallets ist.
Wenn es zb nur geringe Beträge sind fragt keiner nach.Bei großen Beträgen wirsd Du auch den Barkauf belegen müssen oder zumindest den Verkäufer samt Anschrift bennen.Hab das selbst hintermir und hatte zum Glück noch die Kontaktdaten und PM Verkehr mit dem Verkäufer plus einige Whattsapp Screenshots
Das finde ich interessant. Bisher hatte ich immer nur von den 12 Monaten Haltedauer gelesen und nichts von Nachweisen des kaufpreises.
Wie würde denn das FA handeln wenn man keinen kaufpreis nachweisen kann?
Zum Beispiel man bekommt seine Goxcoins auf Kraken zugeschickt , lässt sie noch 12 Monate leigen, dann hat man ja keinen kaufpreis zum Nachweiss...
Oder halt Bar gekauft, nach Kraken transferiert ... Hatte bisher im 23a Passus nichts darüber gefunden das der Kaufpreis eindeutig nachgewiesen muss. ?
Bei hohen Beträgen wollen Sie schon nachvollziehen woher das Geld kommt.Sonst könnte man einfach wie verrückt traden oder leute mit einem Trijaner erpressen und dann diese Coins einfach 12 Monate liegen lassen.Was hohe Beträge sind hängt von euren persönlichen Verhältnissen ab.Wenn der sonst knapp bei Kasse junger Bub vorm Finanzamt behauptet er habe vor 1 Jahr für 50000Euro Bitcoins gekauft, dann kann durchaus mit einer genaueren Prüfung als bei jemandem der ein Jahreseinkommen von 100k Euro und aufwärts hat und auch ständig größere Barabhebubgen vorweist.
Und derzeit ist dies das Hauptthema bei den Ämtern so, dass ihr damit rechnen könnt das gut und gern sämtliche unübliche Kontoverläufe und die Register der Fahrzeugämter der letzten Jahre rückwirkend geprüft werden.Viele meinen ja hier wenn Sie alles Bar abwickeln seien sie schlauer...Versucht aber mal zb 1mil Euro unauffälig zu geniessen.Unmöglich...
Alleine aus diesem Grund sollte man ehrlich sein und auf die Profite gern Steuern zahlen.Wem das System hier nicht gefällt der kann ja gern gehen.
Ob bei unplausibilität einfach alles versteuert wird wäre interessant zu wissen...Jemand vom Finanzamt hier?