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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 06/02/2018, 07:35:57 UTC
⭐ Merited by Scheede (1)
Eine Idee wäre dann wohl, deinen BTC vor Ablauf der 1 Jahr-Frist in 2018 zu verkaufen, wenn er zu dem Zeitpunkt unter 20.000 EUR (z.B. Morgen) wert ist.
Damit hast du dann einen Verlust, den du mit anderen Gewinnen gegenrechnen kannst.

Den 1 BTC kannst du dann übermorgen neu einkaufen & die Frist beginnt erneut von 0.

Disclaimer: ich habe keine Ahnung, wie legal das ist, aber das sollte man erklären können, sollte man dazu befragt werden...

Ähm. Was sollte daran illegal sein? Natürlich kann man 2018 "vorsorglich" Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften anhäufen, die man dann 2019 für noch unbekannte Gewinne aus ebensolchen vorhält. Nur macht es keinen sonderlichen Sinn, bewusst Verluste zu realisieren, um für unbekannte Gewinne in der Zukunft keine Steuern zu zahlen. Kann man natürlich machen. Müsste aber eigentlich unter Strafe gestellt werden. Wobei Dummheit bekanntlich keine strafbare Handlung darstellt. Schon gar nicht unter steuerstrafrechtlichen Gesichtspunkten.

Meine Logik macht (zumindest für mich) natürlich nur dann Sinn, wenn man (wie in meinem Fall) in 2018 auch Gewinne realisiert.
Für diese könnte man die Steuerlast reduzieren, indem man anderweitig Verluste realisiert.

Sorry, das war so natürlich nicht ersichtlich, worauf ich hinaus will & demnach macht die o.s. Idee für jemanden, der lediglich eine (z.B. BTC) Postition anlegt bzw. auch anderweitig keine Gewinne im laufenden Jahr realisiert, wenig Sinn... mea culpa  Smiley

Das ganze ist natürlich nicht erlaubt. Kommen die euch auf die schliche ist es vorsätzlicher Steuerbetrug

Das sieht iudica etwas anders:

Ich habe jetzt keine Literaturrecherche gemacht, daher folgende grobe Einschätzung:

Ich habe den Sachverhalt jetzt so verstanden: Wenn ein Coin in die Verlustzone läuft, verkaufe ich ihn und kaufe zurück. Damit habe ich einen Verlust perpetuiert, den ich mit anderen Gewinnen evtl. verrechnen kann. Der zurückgekaufte Coin erfährt dann hoffenlich eine Wertsteigerung, diese kann ich nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Beispiel: 1 BTC = 1.000 EUR beim Kauf

BTC fällt nach 1 Monaten auf 800 EUR, ich verkaufe und kauf zurück => steuerrelevanter Verlust von 200 EUR

Nach einem Jahr und einem Monat steht der BTC wieder bei 1.000 EUR. Ich verkaufe meinen BTC. Die Wertsteigerung von 800 EUR auf 1.000 EUR ist steuerfrei, der Verlust von 200 EUR hingegen bleibt.

§ 23 EStG lässt das zu, die Frage ist allerdings, ob es eine missblräucliche Gestaltung iSd. § 42 AO ist.

Das kann in einzelnen Fälle missbräuchlich sein. Meiner Meinung nach, ist es aber grds. zulässig. Somit könnte man bei Invests, die jetzt ungeplant in den Verlust laufen und die man deshalb nicht schon innerhalb des Jahres glatt stellt, wenigstens einen Teil des Verlustes perpetuieren.