Seit eben ist die Sache geklärt. Das BMF hat die EMail-Korrespondenz gegenüber Kryptotaxpert endlich freigegeben. Ist nebenan im Steuerthread gepostet:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30767971#msg30767971BMF erkennt also Umsatzsteuerbefreiung gemäß dem Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015 entgegen anderslautender Mutmaßungen einzelner Steuerberater, Anwälte und Blogs ausdrücklich an. Auf diese E-Mail (schon komisch in einem Rechtsstaat, oder?) sollte sich dann einstweilen jeder gegenüber der Steuerverwaltung berufen, bis die offizielle Verwaltungsanweisung die Finanzämter dann auch formell verpflichtet, so zu verfahren.
[...]
Übrigens sieht es das BMF juristisch genauso, wie ich gepostet hatte (siehe oben): Finanzämter müssen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.8 Buchst.b UStG richtlinienkonform auf den Bitcoin erstrecken, ihn also umsatzsteuerrechtlich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichstellen.
Jetzt muss das nur noch durchsickern.
Hast du da Zweifel? Die Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr.8 Buchst.b UStG steht ja jetzt ausdrücklich im heutigen BMF-Schreiben. Die OFDen, an die das BMF-Schreiben gerichtet ist, geben dieses jetzt an die Finanzämter weiter, dann können die es anwenden.
Ob das alles entscheidende Hedqvist-Urteil des EuGH aus 2015 bei diesem Kontakt mit dem FA Höxter von den Steuerberatern überhaupt thematisiert wurde, wage ich mal zu bezweifeln. In seinem Post im Coinforum hat der Nutzer Baldus zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Steuerberater den genauen Inhalt des EuGH-Urteils nicht kennen >
https://coinforum.de/topic/12169-finanzamt-fordert-umsatzsteuer-f%C3%BCr-bitcoinverk%C3%A4ufe/?do=findComment&comment=244763 Demgemäß wussten die ja nicht einmal, dass die damals umsatzsteuerfreundliche Auffassung der deutschen Regierung in dem Hedqvist-Verfahren vorgetragen wurde, die Richter dann aber in Kenntnis der deutschen Auffassung klar dagegen entschieden haben. Die Steuerberater haben noch vor ein paar Tagen im Coinforum ins Blaue hinein gemutmaßt, dass die deutsche Haltung vor Gericht nicht gehört wurde und Deutschland deshalb jetzt sozusagen zum großen Gegenschlag ausholt. Dabei hat Baldus ganz klar durch Textstellen im Urteil und in den Schlussanträgen der Generalanwältin nachgewiesen, dass und wie Deutschland in diesem Verfahren argumentiert hat.
Verstehe ich nicht. Baldus hat in dem gequoteten Post im Coinforum auf folgendes hingewiesen: 1. Aus dem EuGH-Urteil folgt ausweislich des Rubrums, DASS die deutsche Regierung beteiligt war. 2. Aus den Schlussanträgen folgt, ebenfalls DASS und darüber hinaus, WIE (mit welchen Argumenten) sie beteiligt war. Die Sache ist doch ganz einfach: Baldus hat offensichtlich besser recherchiert als die Steuerberater und deren Behauptung ad absurdum geführt, die Rechtsauffassung der deutschen Regierung sei in dem Hedqvist-Verfahren nicht gehört worden. Klar ist sie gehört worden, kann man doch in beiden Dokumenten nachlesen.
Ich will "Baldus" da nicht in Schutz nehmen, aber die Bundesregierung hat es nicht gerade an die große Glocke gehängt, dass man damals eine Schlappe hinnehmen musste.
Verstehe ich nicht, wie man Baldus damit in Schutz nehmen könnte, wenn man sagt, dass das Unterliegen der deutschen Regierung im Hedqvist-Streit von dieser nicht besonders bekannt gemacht wurde. Allenfalls die Steuerberater, denen dies entgangen war, nähme man doch damit in Schutz ?!?
Alles in allem: Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst, sorry.