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Re: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -
by
Mgsys
on 01/03/2018, 06:36:20 UTC
Das mit der "rein EDV-technischen Abwicklung" beruht wohl auf einer ganz gruseligen Vermengung von zwei Rechtsprechungssträngen: Abgrenzung zwischen steuerbefreiten Finanzdienstleistungsumsätzen und regelbesteuerten rein technischen (!) Dienstleistungen  auf der einen Seite sowie auf der anderen Seite Ausschluss von untergeordneten Teilleistungen aus dem Begriff der "Vermittlung" in den Steuerbefreiungen. Dazu gibt es jeweils umfangreiche Rechtsprechung des BFH und des EuGH, die hat das BMF wohl in sehr eigensinniger Weise zusammengeworfen, um zu seiner Aussage im BMF-Schreiben zu kommen. Aber wir wollen ja nicht der Arbeit der Steuerberater und -anwälte von bitcoin.de vorgreifen ...

Vielen Dank dafür! - Wir wollen nicht die Arbeit von bitcoin.de und Beratern machen, sehe ich auch so. Wenn ich es recht sehe, siehst Du es aber auch so, dass da irgendwas ganz schräg ist an diesem Passus und das durchaus bitcoin.de noch beschäftigen wird müssen?

Yep. Aus meiner Sicht ist der Passus im Ergebnis rechtlich kaum haltbar aufgrund der bestehenden Rechtsprechung. Wie gesagt, die Handelsplattformen führen Käufer und Verkäufer zusammen, sie ermöglichen und führen zum Trade hin. Also "Vermittlung" im Sinne des UStG.