Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
Die sind imho eindeutig eine Schenkung.
Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
Da bin ich überfragt, aber:
wie wäre das z.B. wenn ein Schriftsteller ein Buch schreibt und es dir (als E-Book) schenkt?
Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.
Das ist sicherlich richtig, aber die Frage kommt trotzdem häufig.
Die "Beschenkten" befürchten üblicherweise, dass sie die Token/Coins eben im schlimmsten Fall zum späteren Wert nach der Pump-Phase versteuern müssen. Das ist aber wohl auszuschließen.
Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.
Byteball ist ja noch mal 'ne andere Schiene als "normale" Airdrops.
Wenn man jetzt ganz gemein ist, unterstellt man, dass aus der Nutzung von Bitcoins als Wirtschaftsgut Byteballs als Erträge entstanden sind, und dann verlängert sich die Haltefrist der Bitcoins

Ne, sorry, ich trolle gerade nur noch.
Aber ganz eindeutig, das sind Fälle, die man eventuell unterscheiden muss:
a) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertlosen Tokens
b) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertvollen Tokens
c) Airdrop von komplett neu geschaffenen Tokens, zu deren "Bezug" man durch die Nutzung seiner Bitcoins berechtigt ist