Hier wird auch nochmal gesagt, dass das Entgelt eine geldwerte Gegenleistung sein kann!
Dazu hatte Münzpräger ja oben schon berechtigt eingewandt:
Liegt wohl daran, dass das FA deine "Arbeit", die entgeltet wird und die Anschaffung darstellt, nicht anerkennen wird.
Bei Bounties wird man das wahrscheinlich noch darstellen können (man hat die Mühen auf sich genommen, einen Textschnipsel zu kopieren und durch regelmäßige Posts quer durchs Forum zu schleppen), bei Airdrops allerdings nicht wirklich. Im OP werden sie deshalb auch als Schenkungen eingeordnet. Aber, hat der Schenker die gedroppten Coins angeschafft, so dass dessen Anschaffungszeitpunkt (und Preis) auf den Beschenkten übergeht? Und überhaupt: Wie sieht es für diejenigen aus, die regelmäßig an Bounty-Kampagnen teilnehmen? Spätestens dann liegen ja alle Merkmale gewerbsmäßiger Tätigkeit vor - und dann droht sogar der eigentlich schon vergessen geglaubte Umsatzsteuerbumerang.
Ich glaube, wir haben das nächste Kryptosteuerarmageddon gefunden: Bounties und Airdrops. Vor meinen geistigen Auge sehe ich schon die Schlagzeile:
Wie eine Diskussion bei Bitcointalk für Entsetzen in der Krypto-Branche sorgt. 