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Board Altcoins (Deutsch)
Re: Steuern auf Erträge von Masternodes
by
kryptomanier
on 16/03/2018, 14:59:20 UTC
Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.

Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.

Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Wink Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig.

Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen.

Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...).

Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.

Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht. Cool

Würde es erstmal nicht so sehen, dass es egal ist ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder eben nicht. Wie schon beschrieben ist der Dokumentationsaufwand höher (Gewinn > 50.000 => Bilanzieren) und es muss ab 24.500 zusätzlich Gewerbesteuer bezahlt werden. Und ob dann nicht alle Tradinggeschäfte des Gewerbe zugeordnet werden ist wohl auch dann Frage des FA. Ob das so irrelevant, dass man seinen Masternode direkt dem § 15 EStG unterwerfen will sei mal dahingestellt.

Selbstständig sehe ich deswegen kritisch, da ich meine Einnahmen nicht gezielt steuern kann. Mir fehlt da die Unternehmerinitiative, die konkret die Einnahmen bestimmen kann. Bin ja dem Algorithmus und dem jeweiligen Coin unterlegen. Sei aber wohl eine Auslegungssache und kann wohl so oder so betrachtet werden.

Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung hast du ja noch nichts gesagt. Wie sieht es denn hier aus? Siehst du bei dem Kaufen von Coins für einen Masternode und der daraus resultierenden Fruchtziehung eine Überschreitung?