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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
robertNACO
on 27/03/2018, 10:10:26 UTC
Soweit das direkte Mining (sog. Solo-Mining) noch im privaten Bereich durchgeführt wird, kommt eine Steuerbarkeit der geschürften Kryptowährung (sog. Blockreward) nicht in Betracht. Beim Mining entsteht die Kryptowährung direkt im Vermögen des Miners augrund dessen Interaktion mit der Blockchain. Sie wird also nicht von einem Dritten angeschafft, sondern selber hergestellt. Der bloße private Vermögenszuwachs ist kein steuerbarer Vorgang. Aber auch die spätere Veräußerung der Kryptowährung ist nicht steuerbar. Denn die Herstellung ist keine Anschaffung i.S.d. § 23 (1) Nr. 2 EStG. Die private Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist steuerlich unbeachtlich.
Hm, beim fett gedruckten Teil bin ich ein wenig skeptisch, ob das hier anwendbar sein kann.
Entweder stelle ich Bitcoins zur Veräußerung her, dann kann ich mich eigentlich nicht mehr darauf berufen, sie zum bloßen Eigenbedarf gemint zu haben; das dürfte auf die meisten (auch privaten) Miner zutreffen.
Erneut möchte ich übrigens darauf hinweisen, dass ich nicht die Ansicht teile, dass es steuerlich einen Unterschied darstellen soll, ob Solo- oder Pool-Mining betrieben wird (schon in Ermangelung einer eindeutigen Abgrenzung). Wink

Die Möglichkeit die Coins zu veräußern ist in dem Fall ja gar nicht das Thema - es geht hier rein um den Umfang - solang das FA nicht sagt das du ein Gewerbe betreibst sind die selbst hergestellten Coins nicht steuerbar. Aber genau hier liegt der Hase im Pfeffer Smiley



Aufgrund der Besonderheit, dass es sich beim Mining um eine Art Wettbewerb handelt und nur der Gewinner die Kryptowährung nebst Transaktionsgebühren erhält, ist die Steuerbarkeit insgesamt fraglich.
Hm, dem kann ich jetzt nicht ganz folgen, trifft in dem Fall aber mit Sicherheit tatsächlich nur für den Solo-Miner zu.
Der Pool-Miner hat das Problem schonmal ausdrücklich nicht.
Da ich insgesamt aber die Einteilung Solo / Pool ablehne, würde ich das schon aus dem Grund verneinen Cool

Die Fach-Lit. bezieht sich expliziet auf Solo-Mining.
Ich bin eh kein Fan davon, momentan überhaupt nur irgendetwas als schwarz oder weiß zu bezeichnen. Wir befinden uns mitten in einem laufenden Prozess und bis zum Ende dieses Steuerjahres wird sich noch viel tun.

Gruß