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Re: UN Migrationspakt
by
Silber
on 26/11/2018, 18:21:46 UTC
aber an die Herkunftsländer und die Migranten selber nicht.
Das ist wiederum auch trivial.
Inwiefern sollten denn an die Herkunftsländer Forderungen geltend gemacht werden?(...)

z.b. Die eigenen Leute zurück zu nehmen, insbesondere wenn sie Straffällig geworden sind. Es ist pervers, dass die Herkunftsländer sich weigern ihre eigenen Leute zurückzunehmen, aber sie dennoch jedes Jahr Millionen von Entwicklungshilfegelder bekommen. Da hätte der Migrationspakt mal ein "wir verpflichten uns" für die Herkunftsländer nennen können, also nur wer die eigenen Leute zurück nimmt, der bekommt auch Entwicklungshilfegelder.  



Migrationspakt [...] verordnet [...] dass Migration nur noch als Positiv dargestellt werden darf. Journalisten müssen dafür spezielle Kurse, wo sie das Wording lernen, besuchen und Medien die nicht ausschliesslich positiv über die Migration berichten, werden Sanktioniert, indem ihnen die finanziellen Mittel gestrichen werden.
Du kannst mir sicher den Absatz im Migrationspakt nennen, aus dem das hervorgeht?
Ich habe dergleichen in
http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf
nicht finden können.
Ich finde zum Thema "Medien" eigentlich nur:
Quote
2.10 Förderung guter Beziehungen und des friedlichen Zusammenlebens
84. In Anbetracht dessen, wie wichtig gute zwischengemeinschaftliche Beziehungen sind, werden bis zur Verfügbarkeit dauerhafter Lösungen Programme und Projekte kon- zipiert werden, die dem Zweck dienen, alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen und ein friedliches Zusammenleben zwischen Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaf- ten zu fördern, im Einklang mit den nationalen Politikvorgaben. Es werden spezifische Programme und Projekte unterstützt werden, die das Verständnis für die Notlage von Flüchtlingen verbessern sollen, unter anderem durch technische Zusammenarbeit und Ka- pazitätsaufbau bei den lokalen Gemeinden und lokalem Personal. Das Engagement von Kindern, Heranwachsenden und Jugendlichen wird gefördert werden, namentlich durch sportliche und kulturelle Aktivitäten, Sprachunterricht und Bildung. Zur Förderung des Respekts und der Verständigung sowie zur Bekämpfung der Diskriminierung werden das Potenzial und der positive Einfluss der Zivilgesellschaft, religiöser Organisationen und der Medien, einschließlich der sozialen Medien, zur Geltung gebracht werden.
Da geht es also um die Förderung für "das Verständnis für die Notlage von Flüchtlingen", in Anbetracht der hier im Thread schon augenfällig gewordenen Unkenntnis gewisser Teile der Bevölkerung kann ich da wenig verkehrtes daran finden.
Von "Sanktionen" ist da jedenfalls nicht die Rede.

Ziel 17; Nr. 33 Lit. c)

"unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Auf- klärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder ma- teriellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;"

Jeder darf kommen, jeder darf bleiben, jeder hat die selben Rechte und den selben Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Leistungen (z.b. Sozialhilfe) wie die Einheimischen.
Ebenso, du kannst mir sicher den Absatz nennen oder die Seite, wo das steht?
http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf

z.b. Ziel Nr. 5 für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt. und Ziel Nr. 22 für die Sozialwerke.





Der Islam teilt die Menschen in zwei Gruppen: Die Muslime und die Ungläubigen.
Die Einteilung ist wesentlich vielschichtiger, so gibt es verschiedene "Abstufungen" der Ungläubigen, ein Kuffār ist schon etwas deutlich anderes als ein  Murtadd.
Aber schon der Kuffār wird nochmal "unterteilt":
Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden:

Dhimmis, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben.
Ḥarbīs, die ohne Rechte, auch ohne Recht auf Leben, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben.
Musta'mins, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag (Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt.
Insgesamt ist die Unterteilung der Menschen in unterschiedliche Gruppen im Islam einfach kompliziert.
Nicht viel anders als im Christentum, oder im Deutschen Recht Roll Eyes

Äpfel und Birnen vergleichen, um vom Kern meiner Aussage abzulenken...

Weder die Deutschen Kirchen noch das Deutsche Recht ruft im imperativ dazu auf, alle Ungläubigen zu töten. Aber in den Moscheen - sowohl in Europa, als auch im Rest der Welt - wird zum Tod aller Ungläubigen aufgerufen. Deutsche Kirche und Muslimische Organisationen haben ein unterschiedliches agressivitäts Potential. Die Deutschen Kirchen sind mehr Wohlfahrtsverband als Kämpfer Truppe; und bei den Moslems ist es genau umgekehrt.


Der Islam lehnt unser Wertesystem und die Gedanken der Aufklärung ab, der Islam ist unvereinbar mit dem Grundgesetz (z.b. Ermordung bei Apostasie und von Homosexuelle).
3. Mose 20
Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide haben den Tod verdient;
Das ist ein jüdischer, christlicher und mohammedanischer Text.
Da nehmen wir uns nix.

Es sind in erster Linie Islamische Länder, in welche den Homosexuellen die Todesstrafe droht.