1.) Als sonstiges Einkommen nach §22 Nr.3 EStG. Wenn persönlicher Steuersatz < als Kapitalerstragssteuer dann Günstigerprüfung beantragen.
Versteuerter Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Zinsen/Dividende haben keine Haltefrist, da sie nicht §23 EStG sind.
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)
3.) Ist kein gewerbliches Einkommen.
Danke dir.
Zählen die BTC die ich als Zinsen/Dividende überwiesen bekomme als Anschaffungszeitpunkt? Meinem Verständnis nach, müsste ich mir den Tageskurs notieren, falls ich die Coins nicht am selbigen Tag verkaufen würde.
Sammel ich die coins und verkaufe diese zu einem anderen Zeitpunkt, errechne ich den Gewinn dann.
Beispiel :
Tag A bekomme ich 0,1 BTC. Tag B 0,2 BTC. An Tag C verkaufe ich die 0,3 BTC. Diese haben jetzt natürlich einen anderen Wert. Was muss ich da beachten? Verkaufspreis von C minus Tageskurswert von A und B?
Ja genau, also wenn du die Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt wieder verkaufst, wäre das so, dass die dadurch entstehenden Spekulationsgewinne versteuert werden müssen, sofern über 600 pro Jahr. Also in deinem Beispiel:
(0,3 x Verkaufspreis von C) - ((0,1 x Tageskurswert von A) + (0,2 x Tageskurswert von B))
Und mit Zahlen:
(0,3 x 10.000) - ((0,1 x 7.000) + (0,2 x 8.000)) = 700
Du hättest also insgesamt 700 Gewinn gemacht.
Tageskurswert von A = 7.000
Tageskurswert von B = 8.000
Verkaufspreis von C = 10.000
Solltest du die Bitcoins länger als 1 Jahr halten, sind die Spekulationsgewinne (aus Preisänderung) sogar steuerfrei.