Dann war meine Annahme ja nicht ganz verkehrt. Da die Coins in dem Fall ein Zufluss sind und ich keinen Anschaffungspreis habe, wird der Wert 0 in der Anlage SO notiert. Der Verkaufspreis ist dann demnach selbsterklärend.
Genau. Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt (die auch 0 sein kann, wenn keine Börse vorhanden) und steuerfrei verkaufen, wann immer du willst.
Wenn der Wert bei Zufluss irrelevant ist und nur der Verkaufswert zählt, wäre das die einfachste Lösung und würde viel Zeit und noch mehr Dokumentation ersparen. Da wäre ich happy.
Abhängig davon, wie der Preis dann ist

Was allerdings dann noch unklar ist - Was wenn ich zwischen dem ganzen regelmäßigen Erhalt der Zinsen Bitcoins über Fiat kaufe. Die müssten ja dann getrennt werden. Bildlich gesprochen auf zwei verschiedene Haufen gelegt. Das FiFo Prinzip wird dort nicht vermischt.
Grummel. Hab ich dir doch schon oben nahegelegt:
2.) Wallet Trennung ermöglicht genauere Zuordnung nach FIFO (Tradingwallet, HODL Wallet). Dann stellen sich diese Fragen nicht. Haltefrist wird nicht verlängert (1 Seite zurück blättern sowie #1 in diesem Faden)