Ich bin da mittlerweile woanders.
Zuflusszeitpunkt = Stichmonat bzw. Stichjahr für Umsatzsteuer und Einkommenssteuer aufs Jahr.
Die Wertermittlung ist ja noch die Frage. Da gilt nach meinem Stand mittlerweile nicht der Zuflußzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Wieder eine neue Methode
Warum bitte sollte man den Zeitpunkt der Leistungserbringung hernehmen wenn man die Token (den Lohn) erst irgendwann in der Zukunft (meist 6 - 12 Monate später) erhält?
Haha, davon habe ich auch noch nichts gehört, ist jedenfalls ungewöhnlich aber wenn es für HildeX so besser ist und genehmigt wurde, passt es ja.
Ist halt extrem schwierig, da den Zeitpunkt herauszufinden, wann das konkret sein soll. Bei Übersetzungen klappt das vllt noch einigermaßen (wenn man den Text abgibt) aber bei Signatur-Bounties / Twitter / FB etc.? Immer, wenn man einen Post macht?
Aber bei den meisten Shittoken würde das eh keinen Unterschied machen, da sie zu beiden Zeitpunkten eh noch nicht gehandelt werden und daher 0$ wert sind.
(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrundezulegen.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
https://www.jusline.at/gesetz/bewg/paragraf/10(das österreichische Bewertungsgesetz unterscheidet sich meines Wissens nach nicht vom deutschen)
So ist es. (Allerdings Paragraf 9)

(1) Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__9.html