Nur Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, das Fiat Buchgeld auf KTO etc NICHT!
Jeder Bäcker könnte uns zwingen in Bar zu bezahlen... aber ein Zwang zur Nutzung besteht nicht, das ist wie schon gesagt wurde Vertragsfreiheit.
Vertragsfreiheit vs. Annahmezwang...
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