Der relevanteste Part ist vermutlich dieser hier:
Die bereits vorher erworbenen Coins, die als Grundlage für die neuen Coins [Anmerkung: durch das Staking erworbene Coins] vorhanden sein müssen, dienen hierbei als Einnahmequelle, weshalb diese Coins erst nach Ablauf einer Zehnjahresfrist steuerfrei veräußert bzw. getauscht werden können, vgl. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG.
Ich würde gerne die genaue Fragestellung des dortigen Users wissen. Ich vermute, da reden zwei aneinander vorbei.
Gibt es Quellen, bei denen man sich genauer über die Argumente dieser Info in den FAQs belesen kann? Leider bekomme ich von verschiedenen Steuerberatern verschiedene Aussagen zu dem Thema.
Ich habe steuerfreie Bitcoin (>1 Jahr) und möchte diese ggf ins Lending geben (z.b. Celsius). Dies möchte ich allerdings nur tun wenn dadurch die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert wird, da ich die Coins gerne vor einer Haltefrist von 10 Jahren verkaufen möchte.
Die Quellen sind überwiegend kryptoaffine Steuerberater, die dazu hier im Forum ihre Kommentare hinterlassen haben. Ebenso hat der eine oder andere mal immer wieder auf externe Links verwiesen. Also eigentlich solltest du hier alles in der FAQ zu finden.
Auf die Schnelle finde ich in meiner Erinnerung das von Hellinger:
https://hellinger.legal/cryptocurrencies-10-jahre-haltefrist-23-estg/