Ich würde ja nicht BTC verkaufen und mir den Erlös in FIAT auszahlen lassen. (ich wäre USt-pflichtig)
Sondern FIAT einkaufen und dies in BTC bezahlen. (der andere wäre USt-pflichtig, aber befreit nach §4 Nr. 8 Buchstabe b UStG)
Und dann kommt die Bafin, da Fiat Handel eine Genehmigung voraussetzt. Schon ganz Clever gemacht, diese Gesetze. Ein bischen mehr muss man sich da schon anstrengen.

Guter Punkt. Durch den genehmigungspflichtigen Handel macht man sich natürlich keinen Gefallen.
Doch sind Bafin-Genehmigungspflicht nach KWG und Umsatzsteuerpflicht nach UStG zwei paar Schuhe.
Ich frage mich immernoch, ob sich durch obige "Umdeklarierung" zumindest eine USt-Pflicht umgehen lässt.
ich denke wenn du dieses deinem Finanzbeamten klar machen kannst, wird er das akzeptieren... versuch macht kluch...