Ab Eingängen von 10k MUSS die Bank den Hintergrund der Zahlung ausforschen um Geldwäsche auszuschließen.
Das gilt aber lediglich für
Bareinzahlungen, spielt also für hier beschriebene Fälle nicht wirklich ne Rolle.
Schön wärs
Die 10k-Regel bei Bareinzahlungen trifft auf das Handelsgewerbe zu, also bspw. Autoverkäufer, Juweliere und co. [1]
Banken unterliegen einer generellen Meldepflicht und machen sich strafbar, wenn sie verdächtige Transaktionen nicht melden. Der Begriff "verdächtig" ist hier jedoch sehr weit gedehnt:
Bankangestellte sind verpflichtet, alle Transaktionen und beabsichtigten Transaktionen zu prüfen, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Dies gilt insbesondere für Transaktionen, die unter Berücksichtigung der normalen Geschäftstätigkeit des Kunden ungewöhnlich, sehr umfangreich sind oder keinen finanziellen oder rechtmäßigen Zweck haben.
QuelleDas hängt jetzt natürlich stark von den jeweiligen Transaktionen ab. Ist man Student und bekommt plötzlich eine Überweisung von 5k kann die Transaktion bereits als ungewöhnlich eingestuft werden. In der Regel ist es aber so, dass die "Hochwassermarke" bei rund 10k gesetzt ist, zumindest hier in Österreich. Sind 10k-Transaktionen für den jeweiligen Kunden also nicht typisch oder stammen plötzlich von anderen Sendern, so werden die Transaktionen als "auffällig" markiert und zur Prüfung vorgelegt. Dabei ist es übrigens vollkommen egal, ob du dir 3 x 3.3k auszahlen lässt oder einmalig 10k. Kommt die Bank der Prüfung nicht nach, so drohen dieser doch recht empfindliche Strafen die bis hin zu Freiheitsentzug der beteiligten Personen gehen kann, wenn sich bspw. tatsächlich ein Geldwäschevorfall ereignet.
Geregelt wird das Ganze übrigens durch die 4. Geldwäscherichtlinie die in den EU Mitgliedsstaaten bis Mitte 2017 umzusetzen war [2].
[1]
Quelle[2]
Quelle