Fork-Coins gelten als angeschafft zum Anschaffungszeitpunkt der "Mutter-Coin".
Anschaffungspreis wird anteilsmäßig am Fork-Tag verteilt.
Verstehe ich immer noch nicht.
Du kaufst am 01.03. 10 BTC zu je 10 EUR.
Am 01.04. kommt es zum Fork von BTA.
Am 01.04. wird BTC zu 19 EUR gehandelt, BTA zu 1 EUR.
Am 01.05. verkaufst du deine BTA.
Als Anschaffungszeitpunkt für BTA gilt der 01.03.2012, also der Tag, an dem du die BTC erworben hast, somit "erbt" BTA bspw. auch die Haltefrist (die hier aber keine Rolle spielt, schließlich wollen wir für das Beispiel ja Steuern zahlen müssen).
Als Anschaffungspreis deiner BTA gilt 1 EUR, ihr Wert vom Forkzeitpunkt.*
* Die von mir angedeutete Fehlerquelle sehe ich darin, dass man das mit viel bösem Willen auch so interpretieren
könnte, dass BTA nur 5% des Anschaffungswerts von BTC hat, aber der Anschaffungswert von BTC herangezogen wird, damit wäre der Anschaffungspreis von BTA nur 0,5 EUR. Aber das halte ich für so konstruiert, dass ich es eigentlich ausschließe. Die Formulierung im Entwurf gibt das aber IMHO her.
Je länger ich drüber nachdenke, umso "sinnvoller" finde ich eigentlich die von mir als "Fehlerquelle" bezeichnete Interpretation.
Würde der Wert von BTA zum Forkzeitpunkt herangezogen, hieße das umgekehrt, dass für ein und denselben steuerlichen Vorgang der Anschaffungszeitpunkt 01.03. herangezogen wird, aber der Anschaffungswert vom 01.04. Das kann eigentlich nicht sein.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Interpretation "der Anschaffungswert von BTA beträgt 5% vom Anschaffungswert von BTC" richtiger sein müsste (und das bedeutet im Zweifel auch höhere Steuereinnahmen für den Staat, ist dem Finanzamt sicherlich auch recht).