Handeln mit Dingen kann schon unter Strafe stehen, z.B. Heroin. Oder der Besitz zum Beispiel von Kriegswaffen ohne ausländischer Diktator mit Ölquellen zu sein.
Die Frage bezog sich schon auf den Handel bzw. Umgang damit. Ich wollte keine Bits in den Knast bringen.
Es geht im Grunde einfach um die rechtliche Definition als Geld/Währung. Definiert man Bitcoins aber rechtlich als Ware, muss der Gesetzgeber schon ein entsprechendes Gesetz erlassen, dass den Handel oder den Besitz eben dieser Ware einschränkt/verbietet.
Dies ist zur Zeit nicht der Fall.
Und wäre jetzt einfach ein Frage des politischen Willens. Deswegen meine Anfrage bei den Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien.
Was mir gerade einfällt, wobei ich aber niemanden auf dumme Ideen bringen will:
Eine Andere Frage ist ob diese jetzt als Ware definierte Information unter Steuern/Zölle fallen könnte. 19% Umsatzsteuer z.B. :
Wie sieht es nun in Deutschland mit der Umsatzsteuer für Gold aus? Die Antwort ist im Grunde genommen ganz einfach: Für den Kauf oder Verkauf von Anlagemünzen und Anlagebarren wird keine Umsatzsteuer erhoben. Sammlermünzen, Silbermünzen, Palladiummünzen und Platinmünzen sind dagegen im Sinne der Umsatzsteuer steuerpflichtig. Für diverse Silbermünzen gilt im Übrigen in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz.
Die Goldmünze muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein.
Feingehalt: mindestens 900/1000
Die Goldmünze muss im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein.
Der Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen.
Ich komm mir vor wie ein Troll, vielleicht bin ich auch einer. Im Großen und Ganzen sehe ich das so, dass dies alles künftige Rechtsfragen sind, die irgendwann ein Gericht irgendwie entscheiden wird bzw. der Gesetzgeber regeln wird. Sprich die Definitionen sind nicht klar, und es gibt einfach noch keine passende Gesetzgebung, wie bei so vielem im Internet.
Wenn mich aber eine Jurist über diese Feinheiten aufklären könnte wär ich dankbar!
Cheers und gute Nacht,
Matthias