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Showing 9 of 9 results by herrykerry
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Re: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
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herrykerry
on 04/02/2022, 10:27:13 UTC
Kleines Update: Krankenkasse hat die Prüfung abgeschlossen und einfach die Veräußerungsgewinne (unter einem Jahr) aus der Steuererklärung durch 12 geteilt und mir als monatliches Einkommen zugerechnet. Kann ich mit leben und passt auch so....

Danke für die Rückmeldung.
Kannten sie die Daten von Veräußerungen nach mehr als einem Jahr und haben die weggelassen?
Oder waren die garnicht in der Dokumentation?
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Re: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
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herrykerry
on 21/12/2021, 19:28:07 UTC
@herrykerry

Jo, den Beitrag hab ich mir gespeichert, danke. Hab mit schon mit meiner Rechtschutz Kontakt aufgenommen, die würden da Einspringen.

Generell bin ich schon zuversichtlich, da (wie aus den Beiträgen ja hervor geht) ich ja eigendlich ganz gute Karten habe.

Das FA oder die Krankenkasse würde von den Coins > 12 Monate Haltefrist ja nicht mal irgendwas mitbekommen, wenn ich nicht einige innerhalb von einem Jahr verkauft hätte. Das sollte ja relativ leich verargumentierbar sein.



Jedenfalls ein interessantes Thema.
Wäre cool wenn du uns auf dem Laufenden halten kannst.
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Re: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
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herrykerry
on 21/12/2021, 18:37:00 UTC
⭐ Merited by gdm41 (1)
Ich hol den Thread mal hoch, da sich meine Krankenkasse gemeldet hat. Ich hatte vorher ganz normal meinen Einkommenssteuerbescheid hingeschickt. Reicht ihnen nicht, sie wollen mehr infos (Nachweise über Höhe und Zeitpunkte der Veräußerungsgewinne). Hab denen jetzt mein Steuerbericht von meiner Cointrackingsoftware geschickt.

Wenn die Krankenkasse die 1 Jahres Haltefrist nicht anerkennt, kotz ich im Strahl.


Falls sie sich querstellen würde ich mal folgende Argumentation versuchen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Dazu auch das Urteil auf das sich bezogen wird:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2015/BSG/Beruecksichtigung-von-Einkuenften-aus-Kapitalvermoegen-bei-der-Bemessung-der-Beitraege-fuer-freiwillige-Mitglieder-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-Gewinne-aus-der-Beteiligung-an-geschlossenen-Immobilienfonds

Interesssante Stelle in diesem Urteil:
"Ob und in welchem Umfang Einnahmen aus Kapitalvermögen anfallen, ist für Zwecke der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter zuverlässig wiederum allein dem die Person des Versicherten betreffenden Einkommensteuerbescheid zu entnehmen, der als Einkünfte aus Kapitalvermögen die erzielten Einnahmen unter Berücksichtigung steuerrechtlich anerkannter einkommensmindernder Aufwendungen ausweist (zur insoweit nicht gebotenen, sondern nur fakultativen beitragsrechtlichen Berücksichtigung des Sparer-Freibetrags vgl BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr 8, RdNr 19-20)."

und

"Insbesondere übersteigt es den den Trägern der GKV zumutbaren Verwaltungsaufwand, die Einkommensverhältnisse eines jeden Versicherten in vergleichbarer Situation wie derjenigen des Klägers oder gar in Situationen mit noch deutlich komplexeren Finanzprodukten selbst zu prüfen und zu bewerten. Andere Unterlagen als der Einkommensteuerbescheid sind insoweit nicht geeignet, eine verlässliche und für die Vergangenheit abschließende Datenbasis zu liefern (vgl BSGE 79, 133 , 139 = SozR 3-2500 § 240 Nr 27 S 104; BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr 12, RdNr 15 ff mwN; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr 19 RdNr 23)."
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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herrykerry
on 08/05/2021, 18:28:16 UTC
⭐ Merited by qwk (2)
Mein Steuerberater sagt ich bin total eindeutig gewerbsmäßig tätig – weil nachhaltig + mit Gewinnabsicht, das sei ganz eindeutiger klarer fall ): -> also wohl 50% Steuer wenn ich verkaufe, egal ob unter oder über einem Jahr Sad (er wird es natürlich anders versuchen, aber denkt dass das Finanzamt sich da draufsetzen wird)
Meine Situ: Seit 2014 dabei, immer erst nach 1 Jahr wieder verkauft und dann wieder gekauft, 2017 und 2020 halt auch einige Altcoins (Altcoins von 2017 dann zb 1,5 jahre später im Verlust verkauft), jetzt halt paar hunderttausender wert.

Ich dachte wenn ich mich an 1-Jahres-Frist halte dann kann ja automatisch auch nix passieren zwecks Gewerbe. Ich dachte auch da ich nie daytrade hab ich eh fast keine Transaktionen. Aber zb 2020 hatte ich 2 Monate wo ich täglich verschiedenes bisschen gekauft habe – dann habe ich halt schon viele Käufe. 

Er sagt es steht so eindeutig im Gesetz drinnen – „nachhaltig“ und „mit Gewinnabsicht“. Das ist so als würd ich über Jahre Kunststücke kaufen und wieder verkaufen und damit Gewinn machen.
Aber ich habe nur ständig gehört ‚nach 1 Jahr halten steuerfrei‘.
Und das mit Gewerbe habe ich überhaupt noch nicht so gehört.
Hat mein Steuerberater da eine komische Meinung?
Über jeden Kommentar dankbar

(ps Ist Krypto steuerlich wie Gold? Ich stell mir halt vor Krypto kauft man ja viel leichter als Gold weils so mühelos ist, bei Gold wird man wohl viel viel seltener kaufen)

pps ich bin Österreicher, und wer auch in so ähnlicher Situation ist wie ich würd ich mich gern vernetzen und Steuer(berater)-Erfahrungen austauschen, wenn du das willst bitte PN schicken


Dann würde ich ihn mit konkreten Fragen auf die Probe stellen wie weit sein Wissen reicht. Allgemein mich fragen mit was für Themen der Berater sonst zu tun hat und ob das seine erste Kryptogschichte ist. Österreich kann anders sein als DE, aber fragen würde ich trotzdem:

- dass zu seinen genannten Punkten aber noch das Überschreiten der privaten Vermögensverwaltung kommen muss.
- wie er es bei Aktien sieht. Wenn er sagt da haben wir halt ne andere Steuer danach fragen wie es vor dieser Aktiensteuer war.
- wie er es bei der Vermietung von Wohnungen sieht. Jetzt natürlich nicht konkret, aber im Hinblick darauf, wenn er sagt Nachhaltigkeit u Gewinnerzielungsabsicht reichen aus.
- dass sich länger auf einem Markt aufhalten bei Aktien (das versteht er wohl) sicherlich kein Indiz für Gewerblichkeit ist. Eher Ausdruck eines langfristigen Anlegers. Und Gewinne realisieren doch die Natur der Sache ist.
Bei Kryptos aufgrund massiv höherer Kursbreite sollte er doch dann verstehen, dass es natürlich ist bei massiver Volatilität und allgemein schnellen Änderungen im Bereich Positionen zu ändern. Auch sagen man sollte doch eben die gutsspezifischen Eigenschaften beachten. Höchst teilbar, handelbar 24/7 in "der Hosentasche", ein Verkauf von 1 BTC kann auch mal 100 Einzeltrades nach sich ziehen, höchst anfällig bei verschiedenen Ereignissen, die ganze Geschichte noch in der Ursuppe seiner Entstehung steckt und es 1000de Projekte gibt, deren Ausgang höchst ungewiss ist.
- Kryptowährungen wie BTC die Referenzwährung für alle anderen war bzw. teilweise ist. Heißt will ich Coin xy musstest du meistens über BTC gehen. Heißt da findet da schon immer eine Veräußerung statt. Wenn du jetzt in alle Projekte investieren wölltest, hättest du schon nen Haufen Transaktionen.
- du mit meistens einer Haltedauer von über einem Jahr doch das Gegenteil von einem Kurzanleger bist. Auch in Augen des Gesetzgebers, da du ja eben nach der Spekulationsfrist gehandelt hast.
- wo er denn jetzt nach den Ausführungen sieht, dass du dich von einem Privatanleger unterscheidest und welche Merkmale du denn hast, die der privaten Vermögensverwaltung fremd wären. Ich weiß nicht, ob das maßgeblich ist in Österreich. Aber das ist in DE die Vorgehensweise.

Wenn er da garnichts zu sagen kann oder sagt muss er sich mal überlegen, weil er sich mit Vermögenssachen nicht auskennt, würde ich mich fragen, ob ich an der richtigen Adresse bin. Weil bis er sich eingearbeitet hat vergeht Zeit...

Es fühlt sich oft an als würden Steuerberater, die im Vermögensbereich nichts machen, nur die kurzen zwei drei Sätze im Gesetz zur Gewerblichkeit kennen. Mit der Vermögensverwaltung im Schlepptau muss man dann aber bedeutend differenzierter drüber Nachdenken. Wie gesagt, ob das in Österreich überhaupt ne Rolle spielt, weiß ich nicht.


Keine Steuer oder Rechtsberatung. Nur mal so ein paar Argumente, die du dem Berater vorlegen kannst. Kann mich auch täuschen und in Österreich ist das alles ganz anders.

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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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herrykerry
on 22/04/2021, 10:48:16 UTC
⭐ Merited by mole0815 (1)

Wäre ich nicht so zuversichtlich. Dieser Entwurf ist schon seit 4-5 Jahren in Erörterung.
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Re: Deutsche NEM Community
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herrykerry
on 10/03/2021, 20:41:24 UTC
Ein relevanter Punkt jenachdem wie es besteuert wird (ist halt einfach nicht klar) ist folgender:

Man stelle sich vor man hat Nem 2019 gekauft für 0,05 USD und hat es diese Woche bereits für 0,7 USD verkauft, sagen wir aus Sicherheitsgründen kein Staking. Alles steuerfrei.

Nun weitergedacht. Man hat Nem nicht verkauft für 0,7 USD und wartet auf den XYM Airdrop. Der Airdrop kommt und zwei Wochen nach dem Airdrop ist NEM 0,1 USD Wert und XYM 0,6 USD. Die 0,6 USD müssten, wenn man es verkauft, je nach Ansicht versteuert werden. Oder halt bei Zufluss.

Jenachdem wie mans halt auslegt, aber steuertechnsich Fuckery pur.

XEM ist ja nur gestiegen, wegen der Ankündigung des Airdrops, von dem lange Zeit nicht klar war, ob die Funktionalitäten in NEM integriert werden oder eine neue Blockchain aufgesetzt wird. Trotzdem kann man die Wertsteigerung steuerfrei mitnehmen, die hauptsächlich aus der Hoffnung auf XYM entstand.
Wäre es in der NEM Blockchain fortgesetzt worden, wäre es steuertechnisch unkompliziert. Aber so ist es ne Riesenscheiße.

Auf der anderen Seite, der der NEM verkauft hat, hat ne überschrittene Jahresfrist aufgegeben nur um nicht in steuertechnische Fuckery zu kommen.

Schon echt bescheiden sich mit sowas auseinander setzen zu müssen. Und generell erwartet glaube ich niemand, dass NEM sich nach dem Airdrop preistechnisch hält.
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Re: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
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herrykerry
on 12/02/2021, 14:14:04 UTC
Das ist meiner Meinung nach bereits geklärt, Angaben ohne Gewähr.


https://www.frag-einen-anwalt.de/Freiwillig-versichert-Beitragspflicht-steuerfreies-privates-Veraeu%C3%9Ferungsgeschaeft--f295972.html

Vgl. dazu auch das Urteil im Artikel.

Heißt steuerfreie Gewinne dürften nicht zur Berechnung des Beitrags herangezogen werden.
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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herrykerry
on 04/11/2020, 13:22:02 UTC
Hehe, eventuell reden wir aneinander vorbei, but not sure. Also machen wir mal so:

Du hast 1000,- Euro gestern in BTC investiert, heute sind daraus 1600,- geworden. Nun möchtest du so viel Geld wie möglich wieder rausziehen (aus welchem Grund auch immer) ohne Steuern zahlen zu müssen. Wieviel kannst du dir auszahlen lassen, d.h zurück in Euro tauschen ? 600 oder 1600 ? Ich sage 1600.

Du kannst dir halt technisch nicht einfach nur Gewinn auszahlen lassen, denn in jedem BTC, den du verkaufst, steckt im Optimalfall immer Invest+Gewinn drin.

Genauso sehe ich es auch. Ich glaube, wir haben einfach Gewinn und Invest nicht genau definiert, meinten aber die gleiche Sache und haben eigentlich nicht aneinander vorbei geredet.  Grin




Dann kann man auch noch dazu erwähnen wie bereits auf der letzten Seite dargestellt wurde: wenn 600€ in diesem Beispiel ausgezahlt werden (also BTC im Wert von 600€ in € getauscht werden), sollten nicht 600€ versteuert werden müssen, sondern 600€- Anschaffungskosten = 225 €
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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
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herrykerry
on 03/11/2020, 15:17:24 UTC
Wie soll das denn bitte bei deiner Darstellung funktionieren btc_ail?

Sagen wir du kaufst 2 BTC für insgesamt 20k €. Eine Woche Später ist der Preis von 10k€ auf 20k€ gestiegen. Jetzt verkaufst du einen BTC.

Nach deiner Darstellung zahlst du jetzt auf 20k€ Gewinn Steuern. Verkaufst du beide zahlst du auch auf 20k€ Steuern. Bei dieser Darstellung zahlst du immer auch auf unrealisierte Gewinne steuern.

Was passiert denn deiner Meinung nach, wenn du die 20k€ als Gewinn versteuerst beim Verkauf von einem BTC und der Preis vom BTC fällt auf die Hälfte oder sogar auf 0.

Dann hast du 20k€ Gewinn versteuert, hast aber im Fall "fallen auf die Hälfte" 1BTC für 20k€ und 1 BTC für 5k€ = 25k€ verkauft. Oder sollte man dann im Nachhinein sagen oh ich hab Verlust gemacht ich das noch ab.
Also 20k€ Gewinn - 5k€?! = 15k€ Gewinn. In der Gesamtbetrachtung hast du jedoch für 20k€ gekauft und für 25k€ verkauft. Also die Logik geht so 0 auf.

Es ist doch ganz normal, dass anteilsmäßig gerechnet wird.

Kaufst du 2 Aktien hat jede einen eigenen Anschaffungspreis. Sagen wir du kaufst heute eine für 50€. Morgen eine für 50€. Übermorgen verkaufst du eine für 100€. Natürlich ist der realisierte steurpflichtige Gewinn 50€ und nicht 100€. Was machst du denn sonst mit den Anschaffungskosten bei der zweiten; die gibts nichtmehr? Oder die verändern sich aufgrund des Verkaufs einer Aktie plötzlich? Was ist wenn du die zweite Aktie für 55€ gekauft hast, noch komplizierter rumrechnen?

So sollte es doch auch bei BTC sein. Jeder Satoshi hat im Grunde einen Anschaffungspreis und wenn du einen Teil eines ganzen BTC verkaufst können auch nur die summierten verkauften Satoshis zum realisierten steuerpflichtigen Gewinn beitragen, die alle einen eigenen Anschaffungspreis haben.