Bei der Gewinnermitlungsvariante ermittelt er den Gewinn. Vorteil, die Kosten (für die Beschaffung 1000 Euro Einkauf) mindern den Gewinn 1000 Euro = 0.
Aaaaber! Die restlichen Bitcoin bleiben in seiner Bilanz und sämtliche Erträge sind und bleiben Steuerpflichtig!
Gewinnermitlungsvarianten
Die restlichen Bitcoin werden wie jedes andere Fremdwährungskonto bewertet.
a) Bilanzpflichtig.
Bilanzpflichtig bedeutet der theoretische Gewinn für die restlichen Bitcoin ist zum Jahresende zu versteuern. Sind die Bitcoin nächstes Jahr mehr oder weniger Wert, wieder (Zugewinn) zahlen oder (Buchverlust) gewinnmindernd gegenrechnen.
oder
b) Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Nur angefallene Erträge sind zu versteuern.
Bedeutet für deinen Bekannten. Will er Einkauf 1000 Euro gegen Verkauf 1000 Euro gegenrechnen bleiben die restlichen Bitcoin für immer Steuerpflichtig. Auch wenn er nach April 2017 nur noch 100 Euro dafür erhielte.
ich würde behaupten, dass deine Gewinnermittlung nicht korrekt ist, sofern wir von privat ausgehen.
Hatten das Thema letzens hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=208506.msg17195225#msg17195225Kurz: Bilanz und EÜR gibt es nicht bei privat.
Verstehe, du meinst privat darf "ohne Gewerbeschein" nur Haltefristmethode. Denn Spekulationssteuer ermitteln durch "first in first out"
Denn käme bei dem hier besprochenen Beispiel die zweite Variante überhaupt nicht in Frage.
Und der "Bekannte" müsste die 1000 Euro voll versteuern. Also 1000 Verkauf minus 500 Einkauf minus Freibetrag mal Spekulationssteuer. Wenn er die "Haltefrist" nicht einhält.
Klingt plausibel und ich glaube du könntest recht haben. Frage mich ob privat, den Spekulationssteuersatz oder einen privaten Steuersatz ansetzt. Quellensteuer wird ja hier von niemandem vorzeitig eingezogen.
Nach meinem Ermessen verhält es sich wie folgt...
Es gibt beide Varianten. Er kann sich entscheiden.
Ich nenne es die Haltefristvariante und die Gewinnermittlungvariante...
...
Interessant, bist mit dem Steuerrecht wohl gut vertraut? Letztere Möglichkeit scheint wohl eher ungünstig. edit: gelöscht
Bin nicht sehr vertraut. Macht alles mein Steuerberater. Bin seit Volljährigkeit selbständig. Bin sicher älter als der Durchschnitt hier. Also lange Erfahrung.
Kann sein das die zweite Variante auch gar nicht für den Bekannten in Frage kommt. In dem Beispiel sind es wohl nur 500 Euro Gewinn die sicherlich unter Freigrenzen bleibt.