Das ist wiederum auch trivial.
Inwiefern sollten denn an die Herkunftsländer Forderungen geltend gemacht werden?(...)
z.b. Die eigenen Leute zurück zu nehmen, insbesondere wenn sie Straffällig geworden sind. Es ist pervers, dass die Herkunftsländer sich weigern ihre eigenen Leute zurückzunehmen, aber sie dennoch jedes Jahr Millionen von Entwicklungshilfegelder bekommen. Da hätte der Migrationspakt mal ein "wir verpflichten uns" für die Herkunftsländer nennen können, also nur wer die eigenen Leute zurück nimmt, der bekommt auch Entwicklungshilfegelder.
Klar hätte er das nennen können.
Und was hätte das gebracht?
Hätten die Herkunftsländer das unterschrieben?
Ich habe das mal an anderer Stelle geschildert:
Aus Sicht der Herkunftsländer ist die Migration an sich häufig gewollt oder geduldet, in manchen Fällen aber auch ein echtes Problem.
Gerade die "sicheren Herkunftsländer" wie Tunesien, Marokko, Algerien etc. leiden enorm unter der Abwanderung.
Der Grund ist relativ einfach erklärt, es sind überwiegend die etwas besser gebildeten, jungen, fleißigen, arbeitsfähigen Männer, die sich auf den Weg machen, um in Europa Arbeit zu finden. Die Ausbildung hat das Herkunftsland bezahlt. Die Arbeitskraft genießt das Zielland.
Und dann erdreistet sich das Zielland noch, nach der klassischen "die schlechten ins Kröpfchen, die guten ins Töpfchen"-Aschenputtel-Methode zu erwarten, dass die fleißigen, guten, gebildeten Arbeiter, die sich anpassen, bleiben dürfen, während das Herkunftsland doch ausgerechnet die Kriminellen und Taugenichtse zurück nehmen soll.
Klar, ein reiches europäisches Land nimmt natürlich gerne erwachsene Arbeitskräfte, die man sofort zurückschicken kann, wenn sie irgendwie negativ auffällig werden. Aber warum sollten sich Tunesien, Algerien, Marokko das gefallen lassen?
Das ist nichts anderes als ein egoistischer Braindrain zu Lasten der Herkunftsländer, den wir Europäer nur allzu gerne billigend in Kauf nehmen.
Man kann das mit etwas bösem Willen auch einen ausgewachsenen Wirtschaftskrieg Europas gegen Nordafrika nennen.
Soweit würde ich allerdings, ehrlich gesagt, nicht gehen.
Migrationspakt [...] verordnet [...] dass Migration nur noch als Positiv dargestellt werden darf. Journalisten müssen dafür spezielle Kurse, wo sie das Wording lernen, besuchen und Medien die nicht ausschliesslich positiv über die Migration berichten, werden Sanktioniert, indem ihnen die finanziellen Mittel gestrichen werden.
Du kannst mir sicher den Absatz im Migrationspakt nennen, aus dem das hervorgeht?
Ziel 17; Nr. 33 Lit. c)
"unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien,
einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Auf- klärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder ma- teriellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;"
Wo sind da jetzt die von dir genannten "Speziellen Kurse"?
Wo ist die Sanktionierung?
"Die Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern"?
Mit anderen Worten: du willst, dass der Staat / die UN / wer auch immer, aktive Medienförderung betreibt für Medienschaffende, die "systematisch Fremdenfeindlichkeit und Rassismus fördern"?
Ich würde mir das an deiner Stelle noch einmal genauer überlegen.
Sanktionierung bedeutet (im üblichen Sprachgebrauch) eine Form der Bestrafung.
Hier geht es um eine Nicht-Förderung.
Jeder darf kommen, jeder darf bleiben, jeder hat die selben Rechte und den selben Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Leistungen (z.b. Sozialhilfe) wie die Einheimischen.
Ebenso, du kannst mir sicher den Absatz nennen oder die Seite, wo das steht?
http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf z.b. Ziel Nr. 5 für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt. und Ziel Nr. 22 für die Sozialwerke.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was du mit Ziel Nr. 5 und Ziel Nr. 22 meinst?
Kannst du mal zitieren, worauf du dich beziehst?
Oder die Seitenzahl nennen?
Mit der Nummer 5 finde ich:
Leitprinzipien
5. Der Globale Pakt leitet sich aus den Grundprinzipien der Menschlichkeit und der internationalen Solidarität ab und ist darauf gerichtet, die Grundsätze der Lasten- und Verantwortungsteilung in die Tat umzusetzen, damit der Schutz und die Hilfe für Flücht- linge verbessert und die Aufnahmeländer und -gemeinschaften unterstützt werden. Der Globale Pakt ist in seiner Art völlig unpolitisch, einschließlich in seiner Umsetzung, und steht mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen im Einklang. Er beruht auf dem internationalen Flüchtlingsschutzsystem, dessen Kern das Kardinalprinzip der Nichtzurückweisung und die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll von 19673 ausmachen. Einige Regionen haben darüber hinaus spezifische Übereinkünfte geschlossen, die auf ihre jeweilige Situation Anwendung finden. Der Globale Pakt orientiert sich an den einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünften, dem humanitären Völkerrecht sowie anderen internationalen Übereinkünften, soweit anwendbar. Er wird ergänzt durch Übereinkünfte zum Schutz Staatenloser. Außerdem wird die allgemeine Anwendung des Globalen Paktes von den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit − siehe A/RES/46/182 und alle späteren Resolutionen der Generalversammlung zu diesem Thema, namentlich A/RES/71/127 − sowie von der zentralen Bedeutung des Schutzes geleitet. Die nationale Eigen- und Führungsverantwortung ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des Paktes, unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften, Politiken und Prioritäten.
Mit Nummer 22 das hier:
Unterstützungsplattform
22. Zur Unterstützung der nationalen Regelungen könnten die Aufnahmeländer die Ak- tivierung einer Unterstützungsplattform anstreben.
Die
Ziele stehen hier:
Ziele
7. Die Ziele des Globalen Paktes als Ganzes bestehen darin, i) den Druck auf die Auf- nahmeländer zu mindern, ii) die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen, iii) den Zu- gang zu Drittstaatenlösungen zu erweitern und iv) in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern. Zur Erreichung dieser vier mitei- nander verknüpften und interdependenten Ziele sollen der politische Wille mobilisiert, die Unterstützerbasis erweitert und Regelungen getroffen werden, die ausgewogenere, nachhaltigere und berechenbarere Beiträge seitens der Staaten und anderen relevanten In- teressenträger ermöglichen.
Äpfel und Birnen vergleichen, um vom Kern meiner Aussage abzulenken...
Wer eine Aussage veröffentlicht, darf sich nicht wundern, wenn diese auf ihren faktischen Gehalt überprüft wird.
Hält sie schon einer ersten, oberflächlichen Prüfung nicht stand...
Mehr sage ich damit nicht aus.
Einen Kern deiner Aussage suche ich im Wesentlichen vergeblich, dir scheint es darum zu gehen, dass du eine bestimmte "Meinung" hast, die du auf Teufel komm raus bestätigt sehen willst.
Den Gefallen kann ich dir zwangsläufig nicht tun, solange du nicht einmal dazu in der Lage bist, diese argumentativ zu untermauern.
Alles andere wäre eine Beleidigung deiner, und was viel schlimmer wäre: meiner Intelligenz.